Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Viva La Musica

Die Stiftung Viva la Musica unterstützt Musikprojekte in Schleswig-Holstein, um musikalische Bildung und kulturelle Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern. Förderungsanfragen können jederzeit unbürokratisch über ein Online-Formular gestellt werden.

Kultur Musik Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung von musikalischen Projekten, musikalischer Bildung und kultureller Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schleswig-Holstein.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichtskosten
  • Projekt- und Aufführungsphase (Proben und Noten)
  • Veranstaltungskosten
  • Stipendienkosten

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort des Projekts in Schleswig-Holstein
  • Musikalisches Projekt für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Satzung gelesen
  2. Freistellungsbescheid
  3. Angaben zum Antragsteller und Projektbeschreibung

Beschreibung

Musikalische Projektförderung in Schleswig-Holstein
Die Stiftung Viva la Musica setzt sich dafür ein, musikalische Bildung und kulturelle Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im nördlichsten Bundesland zu stärken. Förderfähig sind eingetragene Vereine, Schulen, gemeinnützige GmbHs sowie öffentliche Träger, die vor Ort Workshops, Konzerte, Schulprojekte oder Talentförderungsprogramme realisieren. Durch die unbürokratische Antragstellung über ein Online-Formular lassen sich finanzielle Mittel flexibel und partnerschaftlich abrufen. Ziel der Unterstützung ist es, musikalisches Engagement zu befördern, Gemeinschaft zu fördern und Chancengleichheit zu schaffen – unabhängig von sozialer oder finanzieller Herkunft.

Förderumfang und Antragsmodalitäten
Gefördert werden unter anderem Unterrichtskosten, Proben- und Notenbeschaffung, Veranstaltungsausgaben sowie Stipendien. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Projektstandort in Schleswig-Holstein sowie die Ausrichtung an Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene. Als Antragsunterlagen sind die aktuelle Satzung, der Freistellungsbescheid sowie Angaben zum Antragstellenden und zur Projektbeschreibung beizulegen. Einreichungen sind fortlaufend möglich, wodurch sich zeitnahe Planungen und Durchführungen unterstützen lassen. Interessierte Institutionen profitieren von einer transparenten Vergabepraxis und einer langfristig angelegten Förderung, die nachhaltige musikalische Mehrwerte in der Region erzielt. Zahlungsmittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt und fördern nachhaltig künstlerische Entwicklungschancen.

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