Zuschuss

Projektförderung der Stiftung Welthaus Bielefeld

Die Stiftung Welthaus Bielefeld fördert laufend und langfristig Projekte des Welthaus Bielefeld e.V. in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Völkerverständigung, Menschenrechte und sozial gerechter Weltwirtschaftsordnung.

Entwicklungszusammenarbeit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung fördert entsprechend ihrem Stiftungszweck ausgewählte Projekte des Welthaus Bielefeld e.V. zur Förderung von Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung, Verwirklichung der Menschenrechte sowie zur Schaffung einer sozial gerechten Weltwirtschaftsordnung und zum Abbau von Rassismus.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss vom Welthaus Bielefeld e.V. initiiert oder getragen werden
  • Projektantrag muss den satzungsgemäßen Stiftungszwecken entsprechen

Beschreibung

Die Projektförderung der Stiftung Welthaus Bielefeld richtet sich bundesweit an Projekte, die vom Welthaus Bielefeld e. V. initiiert oder getragen werden und den satzungsgemäßen Stiftungszwecken entsprechen. Gefördert werden gemeinnützige Vorhaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Menschenrechte, global gerechte Wirtschaftsordnung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Die Stiftung gewährt langfristige und fortlaufende Zuschüsse, um Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit, kulturellen Austausch und praxisorientierte Projektarbeit wirkungsvoll abzusichern. Dabei bleibt das Stiftungskapital ungeschmälert erhalten: Nur die erwirtschafteten Erträge fließen in die Förderung, während der Kapitalstock dauerhaft bewahrt wird.

Mit ihrem Engagement verfolgt die Stiftung das Ziel, Völkerverständigung zu stärken, Rassismus abzubauen und faire Lebens- und Arbeitsbedingungen weltweit zu schaffen. Geförderte Vorhaben können sowohl in Deutschland als auch international umgesetzt werden, sofern sie die Verwirklichung der Menschenrechte und die Schaffung einer sozial gerechten Weltwirtschaftsordnung vorantreiben. Voraussetzung für eine Förderung ist ein formgerechter Antrag durch den Welthaus Bielefeld e. V. sowie die Einhaltung der Finanz- und Projektleitlinien der Stiftung. Die sorgfältige Auswahl der Projekte erfolgt durch Vorstand und Stiftungsrat auf Basis eines transparenten Verfahrens. Damit setzt die Stiftung Welthaus Bielefeld ein dauerhaftes Zeichen für nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit und globalen Dialog.

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