Zuschuss

Projektförderung der Sudetendeutschen Stiftung

Die Sudetendeutsche Stiftung fördert laufend Projekte im Bereich sudetendeutsches Kulturgut und Erinnerungskultur nach den "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" (ANBest-P).

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten zur Bewahrung, Vermittlung und (grenzüberschreitenden) Pflege des sudetendeutschen Kulturguts und der Erinnerungskultur unter Beachtung der ANBest-P (BayHO).

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Personal- und Sachkosten
  • Druck- und Publikationskosten
  • Reisekosten im Projektzusammenhang

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektbezug zu sudetendeutschem Kulturgut oder Erinnerungskultur
  • Einhaltung der ANBest-P (BayHO)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Verwendungsnachweis (nach Projektabschluss)

Bewertungskriterien

  • Kulturelle Relevanz und Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeit und langfristiger Nutzen
  • Tragfähigkeit des Finanzierungskonzepts

Beschreibung

Die Projektförderung der Sudetendeutschen Stiftung richtet sich an kulturelle Initiativen, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie Einzelpersonen in ganz Deutschland, die sich der Bewahrung und Vermittlung sudetendeutschen Kulturguts und der Erinnerungskultur widmen. Als kontinuierlich verfügbare Zuschussmaßnahme unterstützt die Stiftung Projekte, die unter Beachtung der „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) realisiert werden. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachkosten, Druck- und Publikationsausgaben sowie Reisekosten im Zusammenhang mit der Umsetzung. Investitionen in Immobilien, rückwirkende Aufwendungen und Schuldenausgleich sind hingegen ausgeschlossen. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zum sudetendeutschen Kulturerbe und die Einhaltung der ANBest-P (BayHO). In der Bewertung spielen kulturelle Relevanz, Innovationsgehalt sowie die Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Finanzierungskonzepts eine entscheidende Rolle.

Interessierte Akteur:innen reichen jederzeit eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein. Nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Im Fokus stehen insbesondere Initiativen, die über die deutsch-tschechische Grenze hinweg wirken und das Bewusstsein für die Geschichte und Tradition der sudetendeutschen Volksgruppe stärken. Durch die Verbindung von traditionellen und innovativen Zugängen fördert das Programm langfristige Impulse in der Kultur- und Medienlandschaft. Mit dieser Förderung bietet die Sudetendeutsche Stiftung eine verlässliche Basis, um narrative und künstlerische Vorhaben zu realisieren, die zur lebendigen Erinnerungskultur beitragen.

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