Projektförderung der Traumtänzer Stiftung (Förderantrag)
Die Traumtänzer Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Tierschutz sowie tätige christliche Nächstenliebe. Einreichung der Anträge ist jederzeit möglich, Förderung erfolgt einmalig oder zeitlich befristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Projekte, die dem Naturschutz, der Landschaftspflege, dem Tierschutz oder der tätigen christlichen Nächstenliebe dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Publikationskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO
- Projektziele entsprechen den Stiftungszwecken
- Einreichung digital und schriftlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Satzung der Körperschaft
- Registerauszug
- Feststellungs-/Freistellungsbescheid
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Nachhaltigkeit und Effektivität des Projekts
- Vollständigkeit der Antragsunterlagen
Beschreibung
Die Traumtänzer Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, die sich in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege, Tierschutz oder tätiger christlicher Nächstenliebe engagieren. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und Publikationskosten im Rahmen einmaliger oder befristeter Projektfinanzierungen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. Abgabenordnung, eine klare Übereinstimmung der Projektziele mit den Stiftungszwecken sowie die Einreichung aller geforderten Unterlagen – digital und in Papierform. Dazu gehören Anschreiben, Satzung der Körperschaft, Registerauszug, Freistellungsbescheid des Finanzamts sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Die Auswahl erfolgt fortlaufend: Bewertet wird die Passgenauigkeit zum Stifterwillen, die Nachhaltigkeit und Effektivität des Vorhabens sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Bei längeren Projekten über ein Jahr sind jährliche Zwischenberichte vorgesehen. Eine dauerhafte Förderung kann in Ausnahmefällen gewährt werden, der Normalfall bildet jedoch eine projektbezogene Zuwendung. Fördermittel, die nicht zweckgebunden genutzt oder nicht fristgerecht verausgabt werden, können zurückgefordert werden. Auf diese Weise trägt die Traumtänzer Stiftung dazu bei, vielfältige Initiativen zu stärken, die Schutz und Pflege der Schöpfung in den Mittelpunkt stellen.
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