Zuschuss

Projektförderung der Umweltstiftung Rastatt

Die Umweltstiftung Rastatt fördert kontinuierlich Projekte und Maßnahmen im regionalen Naturschutz und der Landschaftspflege im Verwaltungsraum Rastatt (Stadt Rastatt sowie die Gemeinden Iffezheim, Steinmauern, Muggensturm und Ötigheim). Anträge können jederzeit gestellt werden; der Stiftungsvorstand entscheidet in der Regel zweimal jährlich.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 80% - 100%

Förderziel

Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Verwaltungsraum Rastatt zur Erhaltung und naturschutzgerechten Entwicklung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Verbesserung von Umweltbildung und -beobachtung.

Förderfähige Ausgaben

  • Planungskosten
  • Baumaßnahmen
  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Informationsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten externer Antragsteller
  • Rückwirkende Kosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektrealisierung im Verwaltungsraum Rastatt
  • Zweckbindung an Naturschutz oder Landschaftspflege

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Kostenvoranschläge

Bewertungskriterien

  • Naturschutzziel und Wirkungsgrad
  • Regionale Bedeutung
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Die Umweltstiftung Rastatt unterstützt fortlaufend innovative Projekte im gesamten Bundesgebiet mit Fokus auf Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Energieeffizienz, Regionalförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die sich für den Erhalt und die naturschutzgerechte Entwicklung heimischer Tier- und Pflanzenwelten engagieren. Insbesondere Projekte in den Bereichen Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Landschaftspflege, Umweltbildung und Umweltbeobachtung werden mit Zuschüssen von 80 % bis zu 100 % gefördert. Die Förderquoten richten sich nach regionaler Bedeutung, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeitsaspekten und dem Wirkungsgrad für ausgewiesene Naturschutzziele. Antragsteller:innen können jederzeit ihre Unterlagen – Antragsformular, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Kostenvoranschläge – einreichen; Entscheidungen trifft der Stiftungsvorstand in der Regel zweimal jährlich.

Die Stiftungsgesuche zielen insbesondere auf Vorhaben in den Verwaltungsräumen Rastatt (Stadt Rastatt, Iffezheim, Steinmauern, Muggensturm, Ötigheim), profitieren jedoch bundesweit tätige Projekte. Gefördert werden Planungskosten, Baumaßnahmen, Pflege- und Betreuungskosten sowie Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaterial. Personal- und rückwirkende Kosten sind ausgeschlossen. Neben der finanziellen Unterstützung legt die Stiftung großen Wert auf fachliche Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit, um die Akzeptanz und Wirkung der Maßnahmen nachhaltig zu stärken. Durch das breite Förderspektrum werden Fachleute und Initiativen gleichermaßen animiert, ihre Konzepte zur Artenvielfalt und Klimaanpassung weiterzuentwickeln. Umfassende Informationen zur Antragstellung und ein Auszug der Satzung stehen als PDF ohne Direktlinks zur Verfügung.

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