Projektförderung der Urschelstiftung Nagold (Projektanträge)
Die Urschelstiftung Nagold unterstützt gemeinnützige und mildtätige Projekte in Nagold aus Erträgen des Stiftungskapitals und Spenden. Projektanträge können jederzeit eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Urschelstiftung Nagold fördert Initiativen und Projekte anderer gemeinnütziger und mildtätiger Organisationen in der Stadt Nagold. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement nachhaltig zu stärken und Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Integration und Heimatpflege zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger bzw. mildtätiger Zweck gemäß Satzung §2
- Ausrichtung der Projektziele an den definierten Förderbereichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantrag (Download/Online-Formular)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß Satzung §2
Bewertungskriterien
- Einhaltung der satzungsgemäßen Förderzwecke
- Wirksamkeit für die Zielgruppe
- Nachhaltigkeit des Projekts
Beschreibung
Die Urschelstiftung Nagold fördert ganzjährig gemeinnützige und mildtätige Vorhaben in der Stadt Nagold. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts unterstützt sie gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und Vereine in Baden-Württemberg. Anträge können jederzeit eingereicht werden, um Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Kunst und Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Integration und Heimatpflege sowie Regionalentwicklung, Energieeffizienz und Klimaschutz zu realisieren. Mit ihren Zuschüssen will die Stiftung bürgerschaftliches Engagement nachhaltig stärken und die Wirksamkeit sowie Nachhaltigkeit eingereichter Vorhaben sicherstellen. Zugelassen sind nur Projekte, deren Satzungszweck gemäß § 2 gemeinnützig oder mildtätig ist und die sich an den definierten Förderbereichen orientieren.
Für eine erfolgreiche Antragstellung fordert die Urschelstiftung Nagold einen ausgefüllten Projektantrag sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß Satzung § 2. Die Prüfung erfolgt nach den Kriterien Einhaltung der satzungsgemäßen Förderzwecke, Wirksamkeit für die Zielgruppe und langfristige Nachhaltigkeit. Entscheidungen werden regelmäßig in den Vorstandssitzungen getroffen. Die Stiftung empfiehlt eine vorab schriftliche Kurzanfrage, um die grundsätzliche Förderfähigkeit einer Projektidee abzuklären. Geeignete Projekte tragen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts bei und fördern Bildung, kulturellen Austausch sowie Umweltbewusstsein. Mit ihrem Engagement bietet die Urschelstiftung eine verlässliche Förderpartnerschaft und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung lokaler Initiativen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.