Projektförderung der Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung
Förderung praxisbezogener und Vernetzungsprojekte in Jugendhilfe, Bildung, Erziehung und Jugendgesundheit mit Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen; bis zu 15.000 € pro Jahr, Förderdauer bis zu drei Jahren, 30 % Eigenmittel erforderlich; Stichtage 28.02. und 30.09.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung praxisbezogener Projekte und Vernetzungsprojekte aus den Bereichen Jugendhilfe, Bildung, Erziehung und Jugendgesundheit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, mit Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Doppelfinanzierung von Projekten
- Projekte zur Verfolgung politischer oder weltanschaulicher Zwecke
- Planungsphasen von Projekten
- Kommerzielle Projekte
- Fundraising-Aktivitäten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Eigenmittel in Höhe von 30 % der Projektkosten
- Einreichung zu den Stichtagen 28.02. und 30.09.
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Zeitplan
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Gesellschaftliche Relevanz
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Emissionsnachweis bei Auslandreisen
Beschreibung
Die Wilhelm und Käthe Kracke Stiftung unterstützt praxisorientierte Initiativen in den Bereichen Jugendhilfe, Bildung, Erziehung und Jugendgesundheit mit besonderem Fokus auf benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Gemeinnützige Einrichtungen und Schulen können jährlich bis zu 15.000 € als Zuschuss beantragen, wobei eine Förderdauer von bis zu drei Jahren vorgesehen ist. Projekte müssen mindestens 30 % Eigenmittel vorweisen und dürfen ausschließlich Personalkosten, Sach- und Reisekosten abdecken. Politische oder kommerzielle Vorhaben, Doppelfinanzierungen sowie reine Planungs- und Fundraising-Aktivitäten bleiben unberücksichtigt.
Die Auswahl erfolgt anhand festgelegter Kriterien wie gesellschaftlicher Relevanz, Nachhaltigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe und – bei Auslandsvorhaben – Emissionsnachweis. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die fristgerechte Einreichung des Antrags inklusive Projektbeschreibung, Zeit- und Finanzierungsplan sowie Bestätigung der Eigenmittel. Die Stichtage für die Antragstellung liegen jeweils am 28. Februar und 30. September eines Jahres. Nach positiver Begutachtung durch das Kuratorium folgt die Bewilligung gemäß verfügbarer Mittel. Jahresberichte und Verwendungsnachweise sichern die Transparenz und dokumentieren Zielerreichung und Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen.
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