Zuschuss

Projektförderung (Förderung und Anträge) – Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung

Die Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in der Dümmerregion in den Bereichen technische Bildung sowie Naturschutz und Landschaftspflege. Anträge können jederzeit digital über das Förderportal gestellt werden.

Bildung Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten in der Dümmerregion mit den Schwerpunkten technische Bildung sowie Naturschutz und Landschaftspflege auf den stiftungseigenen Moorflächen im Rehdener Geestmoor.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projekte außerhalb der Förderschwerpunkte
  • Projekte außerhalb der Dümmerregion
  • Personenförderungen außerhalb der Partnerhochschulen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in der Dümmerregion
  • Tätigkeit im technischen Bildungsbereich oder im Naturschutz/Landschaftspflege
  • Gültiger Freistellungsbescheid (für gemeinnützige Organisationen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurzbeschreibung und Begründung des Projekts
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Angaben zu weiteren Förderern
  4. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die Dr. Jürgen und Irmgard Ulderup Stiftung unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Initiativen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen in der Dümmerregion mit finanziellen Zuschüssen. Gefördert werden Projekte im Bereich technischer Bildung sowie im Naturschutz und der Landschaftspflege auf den stiftungseigenen Moorflächen im Rehdener Geestmoor. Ziel ist es, praxisnahe Lernangebote für junge Menschen zu schaffen, die technische Kompetenzen stärken, und gleichzeitig den Erhalt natürlicher Lebensräume in Niedersachsen zu sichern. Anträge können jederzeit digital über das hauseigene Förderportal eingereicht werden. Ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan sowie Angaben zu weiteren Förderer:innen und ein abschließender Verwendungsnachweis gehören zu den notwendigen Unterlagen.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit gültigem Freistellungsbescheid und öffentlich-rechtliche Träger, die ein Projekt in den genannten Schwerpunkten und innerhalb der Dümmerregion realisieren. Nicht gefördert werden Maßnahmen außerhalb dieser Themenfelder oder geografischen Grenzen sowie individuelle Personenstipendien außerhalb der kooperierenden Hochschulen. Die Stiftung legt großen Wert auf eine transparente Projektbeschreibung und nachvollziehbare Budgetplanung. Interessierte Antragsteller:innen sollten in ihrer Projektskizze die Bedeutung für Bildung oder Naturschutz herausarbeiten und die geplanten Maßnahmen klar begründen. Durch die Bereitstellung von Zuschüssen leistet die Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur technischen Ausbildung und zum Schutz sensibler Moor- und Lebensräume im regionalen Umfeld.

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