Zuschuss

Projektförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit

Das Saarland fördert jährlich Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland mit Zuschüssen bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 12.500 € je Projekt, max. 20.000 € pro Antragsteller). Anträge sind bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr möglich.

Außenwirtschaft Messen & Ausstellungen

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Fördersumme: Bis zu 12.500 € pro Projekt, maximal 20.000 € pro Antragsteller
Förderquote: 70%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Umsetzung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Sensibilisierung der Zivilgesellschaft im Saarland.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten (max. 50 % der Gesamtkosten)
  • Reisekosten im Inland
  • Sachkosten
  • Eigenleistungen (max. 10 % der Gesamtkosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • individuelle Patenschaften
  • Reisekosten im Globalen Süden
  • Grunderwerbskosten
  • Projekt-Folgekosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Geschäftsbetrieb im Saarland für gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • Anerkennung als Kirche oder Religionsgemeinschaft in Deutschland
  • Klare, realisierbare Projektziele und Orientierung an nachhaltiger Entwicklung
  • Fachliche und organisatorische Befähigung zur Planung, Durchführung, Kontrolle und Abrechnung von Projekten
  • Geordnete und offengelegte finanzielle Verhältnisse
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Entwicklungszusammenarbeit
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Projektbeschreibung
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Anerkennung als Religionsgemeinschaft
  5. Nachweis der Kooperation mit lokaler Partnerorganisation im Globalen Süden

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Realisierbarkeit und klare Zieldefinition
  • Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Gruppen
  • Budgeteffizienz (Kosten-Nutzen-Verhältnis)

Beschreibung

Das Saarland unterstützt jährlich gemeinnützige Organisationen, Stiftungen sowie anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften bei der Umsetzung entwicklungspolitischer Projekte im In- und Ausland. Gefördert werden Maßnahmen, die nachhaltige Entwicklungsziele in den Fokus rücken, Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen verbessern und die Zivilgesellschaft im Saarland sensibilisieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 12.500 € pro Projekt und insgesamt bis zu 20.000 € je Antragstellende. Anträge können bis zum 31. Dezember eines Jahres für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Förderfähig sind u. a. Honorarkosten (bis zu 50 % der Gesamtkosten), Reisekosten im Inland, Sachmittel und Eigenleistungen (maximal 10 % der Gesamtkosten). Nicht erstattungsfähig bleiben Personalkosten, individuelle Patenschaften, Reisekosten im „Globalen Süden“, Grunderwerb sowie Projektfolgekosten. Voraussetzung ist ein klar definierter, realisierbarer Projektplan mit Ausrichtung auf nachhaltige Entwicklung sowie fachliche und organisatorische Befähigung zur Durchführung und Abrechnung. Für Auslandsprojekte ist eine Zusammenarbeit mit einer nicht-gewinnorientierten Partnerorganisation im „Globalen Süden“ erforderlich. Die Bewertung orientiert sich an Aspekten wie Nachhaltigkeit, Realisierbarkeit, Beitrag zur Lebensverbesserung benachteiligter Gruppen und Kosten-Nutzen-Verhältnis. Für die Antragstellung sind unter anderem ein ausgefülltes Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, Gemeinnützigkeitsnachweis oder Kirchenanerkennung sowie der Nachweis der Partnerkooperation beizufügen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.