Projektförderung Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
Förderprogramm für internationale Koproduktionen in Musik, Theater, Tanz und Performance. Anträge sind im Zeitraum 15.01.2026–01.04.2026 sowie 15.07.2026–01.10.2026 online möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung kollaborativer und dialogorientierter Arbeitsprozesse zwischen im deutschen Ausland lebenden Künstler*innen, Ensembles und Initiativen sowie Partner*innen in Deutschland zur Entwicklung und Präsentation neuer oder weiterentwickelter Produktionen in den Sparten Musik, Theater, Tanz und Performance; Stärkung globaler Netzwerke und interkultureller Zusammenarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Künstler*innenhonorare
- Reise- und Übernachtungskosten
- Produktionskosten (z. B. technische Ausstattung, Raum- und Bühnenmiete)
- Access-Kosten für Inklusion
- Filmische Dokumentation (5-minütiger Kurzfilm)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rein kommerzielle Projekte
- Auftragsarbeiten
- Reine Gastspiele oder Tourneen
- Reine Residenzprojekte
- Musikaufnahmen ohne performativen Ansatz
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Performative Projekte in Musik, Theater, Tanz oder Performance
- Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland (Österreich und Schweiz ausgeschlossen)
- Entwicklung in partnerschaftlicher, dialogorientierter Zusammenarbeit mit deutschen Partner*innen
- Antrag in englischer Sprache online über das Goethe-Portal
- Fördersumme zwischen 15.000 € und 30.000 €
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erläuterungen zur Antragstellung (PDF)
- Fiche d'information (Français)
- Hoja informativa (Español)
- Blanko Bewerbungsformular (PDF)
- Leitfaden Projektbeschreibung (PDF)
- Template Kosten- und Finanzierungsplan (Excel)
Bewertungskriterien
- Projekt in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Performance
- Antragsstellende mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland
- Qualität des Projekts und der künstlerischen Idee
- Ausgewogene Projektpartnerschaft und gemeinsame Finanzierung
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen
- Solider Finanzplan mit nachweisbaren Eigen- und Drittmitteln
- Mindestens eine Aufführung außerhalb Deutschlands
- Projektzeitraum entspricht den Fristen
Beschreibung
Der Internationale Koproduktionsfonds (IKF) des Goethe-Instituts fördert in Deutschland ansässige und im deutschen Ausland lebende Künstler:innen, Ensembles und Initiativen (ausgenommen Österreich und Schweiz) bei der gemeinsamen Entwicklung und Präsentation performativer Produktionen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz und Performance. Ziel ist es, kollaborative, dialogorientierte Arbeitsprozesse zu stärken und neue interkulturelle Netzwerke aufzubauen. Gefördert werden Projekte, die künstlerisch hochwertig sind, öffentlich wirksam präsentiert werden und mindestens eine Aufführung außerhalb Deutschlands vorsehen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit nachweisbarem Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im deutschen Ausland, die in gleichberechtigter Partnerschaft mit deutschen Partner:innen zusammenarbeiten. Die Förderquote beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Gesamtkosten, die beantragte Summe liegt zwischen 15.000 € und 30.000 €. Der Projektzeitraum darf 15 Monate nicht überschreiten und muss vor Beginn des Vorhabens liegen.
Gefördert werden unter anderem Künstler:innenhonorare, Reise- und Übernachtungskosten, Produktionsaufwand (technische Ausstattung, Raum- und Bühnenmiete), Access-Kosten für Inklusion sowie eine filmische Dokumentation (5-minütiger Kurzfilm). Nicht unterstützt werden rein kommerzielle Projekte, Auftragsarbeiten, reine Gastspiele oder Tourneen, reine Residenzvorhaben, Musikaufnahmen ohne performativen Ansatz, Film- und Ausstellungsprojekte ohne performativen Ansatz sowie laufende Betriebskosten. Die Bewerbung erfolgt online in englischer Sprache über das Goethe-Portal während der Runden 15.01.–01.04.2026 bzw. 15.07.–01.10.2026. Teilnehmende legen neben einem aussagekräftigen Projektkonzept einen detaillierten Finanzierungsplan, Zusicherungen der Koproduktionspartner:innen sowie Kostenvoranschläge vor. Die eingereichten Anträge werden von Fachreferent:innen geprüft und einer unabhängigen Jury vorgelegt. Ein rechtsverbindlicher Koproduktionsvertrag regelt nach Bewilligung den Förderrahmen, Zahlungsmodalitäten und Dokumentationspflichten.
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