Projektförderung (Jugendhilfe und Ausbildung) – Liebelt-Stiftung
Förderung gemeinnütziger Initiativen zur Integration und Reintegration sozial benachteiligter bzw. gefährdeter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener über Ausbildungs-, Bildungs- und Integrationsprojekte, bevorzugt im norddeutschen Raum.
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Förderkriterien
Förderziel
Integration und Reintegration sozial benachteiligter und/oder gefährdeter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener durch Ausbildungs-, Bildungs- und Betreuungsprojekte sowie Initiativen zur beruflichen Qualifikation.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Status
- Tätigkeit im Bereich Jugendhilfe oder Ausbildung
- Förderung sozial benachteiligter oder gefährdeter junger Menschen
- Antragsteller dürfen keine Privatpersonen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Stellungnahme einer Professor*in (bei Stipendien)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Förderzielen der Liebelt-Stiftung
- Beitrag zur Chancengerechtigkeit und Integration
Beschreibung
Die Projektförderung der Liebelt-Stiftung im Bereich Jugendhilfe und Ausbildung richtet sich bundesweit an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungsträger, die benachteiligte oder gefährdete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterstützen. Mit Schwerpunkt im norddeutschen Raum werden Ausbildungs-, Bildungs- und Integrationsprojekte sowie Initiativen zur beruflichen Qualifikation gefördert. Ziel ist die (Re-)Integration junger Menschen in das soziale Gefüge durch Stärkung von Kreativität und Selbstvertrauen sowie Schaffung neuer Handlungsräume. Die Stiftung strebt damit einen Ausgleich sozialer Ungleichheit an und leistet einen Beitrag zu chancengerechtem und solidarischem Miteinander.
Förderberechtigt sind ausschließlich juristische Antragstellende mit nachgewiesenem gemeinnützigem Status und Projekten im Bereich Jugendhilfe oder Ausbildung. Die Bewertung orientiert sich an der Übereinstimmung mit den Förderzielen und dem Beitrag zur Integration. Einzureichen sind bis zu den Fristen jeweils zum 15. März (für die Mai-Sitzung) oder 15. September (für die November-Sitzung) ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, eine prägnante Projektbeschreibung (max. 3 Seiten), ein tabellarischer Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit. Bei stipendienähnlichen Vorhaben ist zusätzlich eine Stellungnahme einer Professor:in erforderlich. Die Stiftung gewährt Zuschüsse auf Basis der Beschlüsse des Stiftungsrates und erwartet im Erfolgsfall einen sachlichen Verwendungsnachweis sowie einen Kurzbericht zum Projektverlauf.
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