Zuschuss

Projektförderung Jugendhilfe und Ausbildung – Liebelt-Stiftung

Die Liebelt-Stiftung fördert gemeinnützige Ausbildungs-, Bildungs- und Integrationsprojekte für benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland, bevorzugt im norddeutschen Raum. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Integration und Reintegration sozial benachteiligter und/oder gefährdeter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener durch Ausbildungs-, Bildungs- und Betreuungsprojekte sowie andere geeignete Maßnahmen, um Chancengleichheit zu fördern und gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenzuwirken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution
  • Tätigkeit im Bereich Jugendhilfe oder Ausbildung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  2. Projektbeschreibung (max. 3 Seiten)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. bei Stipendien: Nachweis der finanziellen Situation
  5. bei Abschlussstipendien: Stellungnahme einer/eines Professor*in

Beschreibung

Die Projektförderung Jugendhilfe und Ausbildung der Liebelt-Stiftung unterstützt gemeinnützige Initiativen in ganz Deutschland, mit Schwerpunkt im norddeutschen Raum, die benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung begleiten. Träger:innen aus dem Non-Profit-Bereich, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen und Interessenverbände können jederzeit Anträge stellen. Gefördert werden Ausbildungs-, Bildungs- und Integrationsprojekte in Schulen, Vereinen und Weiterbildungseinrichtungen, die darauf abzielen, Chancengleichheit zu schaffen, gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenzuwirken und kreative Potenziale zu stärken. Ziel ist die Integration und Reintegration sozial benachteiligter und gefährdeter junger Menschen durch geeignete Betreuungsmaßnahmen und Qualifikationsangebote.

Für eine Antragstellung sind ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, eine Projektbeschreibung (max. drei Seiten) sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen. Bei Stipendien ist zusätzlich ein Nachweis der finanziellen Situation erforderlich; Abschlussstipendien erfordern eine Stellungnahme einer Professor:in. Die Entscheidung über die Förderanträge erfolgt regelmäßig im Mai (Stichtag 15. März) und November (Stichtag 15. September). Fördervoraussetzungen sind die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution sowie eine Tätigkeit im Bereich Jugendhilfe oder Ausbildung. Nach einer erfolgreichen Zuwendung sind ein Sachbericht über den Projektverlauf und ein Verwendungsnachweis erforderlich, um die Einhaltung des Förderzwecks zu dokumentieren. Die Liebelt-Stiftung fördert nachhaltig und langfristig Initiativen, die junge Menschen fördern und ihnen ermöglichen, neue Perspektiven zu entdecken.

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