Zuschuss

Projektförderung (Klein-, Midi-, Großprojekte) – Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung

Die Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung fördert Kleinprojekte (bis 3.000 €), Midiprojekte (3.001–9.999 €) und Großprojekte (ab 10.000 €) ganzjährig bzw. mit festen Fristen über ihr Online-Portal.

Bildung Umwelt-/Naturschutz Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Finanzierung von Projekten unterschiedlicher Größe in den Bereichen Bildung, Forschung, Umwelt, Kultur und Denkmalschutz im Einklang mit den Fördergrundsätzen der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reise- und Fahrtkosten
  • Materialkosten
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung ausschließlich über das Online-Portal
  • Projekt entspricht den Fördergrundsätzen der Barthel Stiftung
  • Antragssumme ≤ 3.000 € für Kleinprojekte
  • Antragssumme 3.001–9.999 € für Midiprojekte
  • Antragssumme ≥ 10.000 € für Großprojekte

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kurze Projektskizze
  2. Finanzierungsplan
  3. Aktueller Freistellungsbescheid
  4. Vorlage Finanzplan (für Großprojekte)

Beschreibung

Die Gertrud und Hellmut Barthel Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen in Deutschland bei der Umsetzung innovativer Vorhaben in den Bereichen Bildung, Forschung & Innovation, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Aus- & Weiterbildung, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Bauten und Denkmalschutz. Förderanträge werden ausschließlich über das Online-Portal eingereicht und gliedern sich in drei Kategorien: Kleinprojekte bis 3.000 €, Midiprojekte von 3.001 € bis 9.999 € und Großprojekte ab 10.000 €. Anträge auf Klein- und Midiprojekte können ganzjährig gestellt werden, während für Großprojekte Stichtage jeweils zum 15. Januar und 15. August gelten. Die Stiftung gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben und ermöglicht eine schnelle Entscheidungsfindung – bei Kleinprojekten innerhalb weniger Wochen, bei Midiprojekten innerhalb von drei Monaten und bei Großprojekten im Rahmen zweier Vorstandssitzungen pro Jahr.

Zur Antragstellung sind eine kurze Projektskizze (max. zwei DIN A4-Seiten), ein detaillierter Finanzierungsplan sowie ein aktueller Freistellungsbescheid erforderlich; für Großprojekte wird darüber hinaus eine vorgegebene Excel-Vorlage Finanzplan genutzt. Gefördert werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Reise- und Fahrtkosten sowie Investitionskosten. Die vollständige Online-Einreichung bietet Projektverantwortlichen die Möglichkeit, Anträge zu speichern, zu überarbeiten und bei Bedarf Kolleg:innen zur Durchsicht freizugeben. Mit dieser flexiblen Förderstruktur eröffnet die Stiftung engagierten Initiativen einen unkomplizierten Zugang zu finanziellen Ressourcen, um nachhaltige Impulse in den genannten Schwerpunktbereichen zu setzen.

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