Zuschuss

Projektförderung (Kulturförderung) – Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg

Die Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg fördert Kulturprojekte im Kreisgebiet. Ein Förderantrag steht im Download-Bereich jederzeit zum Herunterladen bereit.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen im Kreis Schleswig-Flensburg durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Realisierung, Präsentation und Dokumentation kultureller Vorhaben.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg
  • Durchführung eines kulturellen Projekts oder einer Veranstaltung im Kreisgebiet

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
  2. Projektbeschreibung
  3. Budget- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Kultureller Mehrwert für das Kreisgebiet
  • Realistische Umsetzbarkeit des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit des Vorhabens

Beschreibung

Die Kulturstiftung des Kreises Schleswig-Flensburg stellt gemeinnützigen Organisationen, Interessenverbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen im Kreis Schleswig-Holstein finanzielle Zuschüsse für kulturelle Projekte und Veranstaltungen bereit. Ziel ist die Realisierung, Präsentation und Dokumentation künstlerischer Vorhaben, die einen nachhaltigen kulturellen Mehrwert im Kreisgebiet entfalten. In den Themenfeldern Kultur und Kultur & Medien geförderte Initiativen stärken das lokale Kulturleben und tragen zur Vielfalt des regionalen Angebots bei. Ein Förderantrag kann jederzeit über den Download-Bereich der Stiftung heruntergeladen und eingereicht werden, sodass Projektvorhaben flexibel und unabhängig von festen Fristen beantragt werden können.

Zur Antragstellung ist der Sitz oder Wohnsitz der Antragstellenden im Kreisgebiet Voraussetzung; das geplante Vorhaben muss ebenfalls dort durchgeführt werden. Bei der Auswahl spielen die Realisierbarkeit und Tragfähigkeit des Projekts eine ebenso große Rolle wie dessen kultureller Mehrwert für die Region. Die Antragstellung erfordert einen vollständig ausgefüllten Förderantrag (PDF), eine detaillierte Projektbeschreibung sowie einen Budget- und Finanzierungsplan. Expert:innen aus dem Kuratorium prüfen die Unterlagen anhand festgelegter Bewertungskriterien und entscheiden über die Vergabe. Dadurch wird sichergestellt, dass geförderte Vorhaben die kulturelle Infrastruktur vor Ort stärken und langfristig wirksam bleiben. Kulturinteressierte Akteur:innen im Kreis Schleswig-Flensburg finden so eine attraktive Möglichkeit, Ideen umzusetzen und ihre Ziele gemeinsam mit der Kulturstiftung erfolgreich zu realisieren.

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