Projektförderung (Kulturreferat für Schlesien) – Schlesisches Museum zu Görlitz
Das Kulturreferat für Schlesien berät Antragstellerinnen und Antragsteller und wickelt Zuschüsse für Projekte der kulturellen Breitenarbeit zur Vermittlung von Wissen über Schlesien ab, besonders für grenzüberschreitende Vorhaben mit Partnern in Polen und Tschechien. Anträge müssen bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit zur Vermittlung des historischen und landeskundlichen Wissens über Schlesien durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland, mit besonderem Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Kooperationen mit Partnern in Polen und der Tschechischen Republik.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragseinreichung bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn
- Verwendung der bereitgestellten Formulare
- Projekt im Bereich kulturelle Breitenarbeit mit Fokus auf Schlesien
- Beachtung der Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Zeit- und Ablaufplan
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Historischer und landeskundlicher Bezug zu Schlesien
- Grenzüberschreitender Charakter des Projekts
- Qualität der Vermittlungskonzepte
Beschreibung
Das Kulturreferat für Schlesien am Schlesischen Museum zu Görlitz unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie engagierte Privatpersonen in Sachsen mit Zuschüssen für Projekte der kulturellen Breitenarbeit. Gefördert werden Vorhaben, die historisches und landeskundliches Wissen über Schlesien durch Begegnungen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit vermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Kooperationen mit Partner:innen in Polen und der Tschechischen Republik. Zuschüsse decken Reisekosten und Sachmittel ab und ermöglichen so beispielsweise Workshops, Ausstellungen oder mehrtägige Kulturreisen. Die Bewertung erfolgt anhand des historischen Bezugs zu Schlesien, des grenzüberschreitenden Charakters und der Qualität des Vermittlungskonzepts.
Für einen Förderantrag steht ein klar strukturierter Prozess bereit: Die vollständigen Formulare – Antragsformular, Projektbeschreibung, Zeit- und Ablaufplan sowie Kosten- und Finanzierungsplan – müssen spätestens drei Monate vor Projektbeginn beim Kulturreferat eingereicht werden. Zusätzlich gelten die Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Ein Zuwendungsvertrag regelt die Auszahlung, die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis nachzuweisen. Die sachliche und faktenorientierte Förderung bietet allen Interessierten aus dem Kulturbereich die Möglichkeit, das kulturelle Erbe Schlesiens im In- und Ausland dauerhaft erlebbar zu machen und grenzüberschreitende Netzwerke zu stärken.
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