Zuschuss

Projektförderung nach Fördergrundsätzen der RAG-Stiftung (Bildung, Wissenschaft, Kultur)

Förderung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in den ehemaligen Steinkohlenrevieren (Ruhrgebiet, Saarland, Ibbenbüren) nach definierten Fördergrundsätzen, u. a. mit thematischem Bezug zum Steinkohlenbergbau, Modell-/Pilotcharakter und Evaluation. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen, Saarland

Förderziel

Mit jährlich 35 Mio. Euro fördert die RAG-Stiftung Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturprojekte in den ehemaligen Steinkohlenrevieren, um Kinder und Jugendliche aus nicht-akademischen Elternhäusern nachhaltig zu unterstützen, Forschung im Alt- und Nachbergbau voranzutreiben und Erinnerungskultur lebendig zu erhalten.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reine Infrastrukturprojekte

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Standort im Ruhrgebiet, Ibbenbüren oder Saarland
  • Thematischer Bezug zum Steinkohlenbergbau
  • Langfristiger und nachhaltiger Projektansatz
  • Pilot-/Modellcharakter mit Skalierungsoption
  • Evaluation und Monitoringkonzept
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit thematischem Bezug
  2. Finanzierungsplan (jahresscharf bei größeren Vorhaben)
  3. Evaluation- und Wirkungsplan
  4. Nachweis der Projektpartner und ihre Expertise

Bewertungskriterien

  • Thematischer Bezug zum Steinkohlenbergbau
  • Nachhaltigkeit und Langfristigkeit
  • Pilot-/Modellcharakter
  • Expertise der Partner
  • Demokratieförderung
  • Evaluation und Monitoring

Beschreibung

Die RAG-Stiftung unterstützt mit ihrer Projektförderung nach den Fördergrundsätzen Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorhaben in den ehemaligen Steinkohlenrevieren Ruhrgebiet, Saarland und Ibbenbüren. Jährlich stehen dafür rund 35 Mio. Euro als Zuschussmittel bereit. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen, die sich mit einem thematischen Bezug zum Steinkohlenbergbau befassen. Projekte sollen langfristig und nachhaltig angelegt sein, Modell- oder Pilotcharakter aufweisen und über ein überzeugendes Evaluation- und Monitoringkonzept verfügen. Ein jahresscharfer Finanzplan ist bei größeren Vorhaben erforderlich. Reine Infrastrukturmaßnahmen sind ausgeschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie inhaltlicher Bergbaubezug, Skalierungsfähigkeit, Demokratieförderung sowie der fachlichen Expertise aller Projektpartner:innen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche aus nicht-akademischen Elternhäusern fördert die Stiftung insbesondere Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und stärkt zugleich die Forschung im Alt- und Nachbergbau. Kulturprojekte tragen zur lebendigen Erinnerungskultur in den Revieren bei. Zur Bewerbung gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Jahres- bzw. laufzeitbezogener Finanzierungsplan, ein Evaluation- und Wirkungsplan sowie Nachweise der beteiligten Partner:innen und deren Qualifikationen. Die Förderung zielt darauf ab, innovative Ansätze zu initiieren, die sich im Erfolgsfall regional oder bundesweit übertragen lassen. Damit leistet die RAG-Stiftung einen Beitrag zur langfristigen Entwicklung der ehemaligen Bergbauregionen und eröffnet Kindern, Jugendlichen und Fachkräften neue Perspektiven.

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