Zuschuss

Projektförderung Naturschutz Kärnten

Förderung von Naturschutzmaßnahmen und -projekten in Kärnten mit Mitteln aus der Naturschutzabgabe und Ersatzgeldern. Antragsunterlagen sind jeweils 2 Wochen vor den dreimal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.12.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Mit den Mitteln aus der Kärntner Naturschutzabgabe sowie den Ersatzgeldern (§ 12 K-NSG 2002) können Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes und dessen Verordnungen sowie der sonstigen naturschutzrelevanten Rechtsvorschriften und Übereinkommen auf Landes-, Bundes- und EU-/internationaler Ebene gefördert bzw. finanziert werden. Insbesondere werden Entwicklungsmaßnahmen, Grundlagenermittlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Pflegemaßnahmen, Vertragsnaturschutzprogramme sowie Kauf oder Pacht von Grundstücken unterstützt.

Förderfähige Ausgaben

  • Entwicklungsmaßnahmen
  • Grundlagenermittlungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Pflegemaßnahmen
  • Vertragsnaturschutzprogramme
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderwerber müssen natürliche oder juristische Personen sein
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Projektziele, Zeitplan, Finanzierungsplan und Kostenaufstellung
  • Beilage von 2 Vergleichsangeboten bei Investitionen bis € 10.000 (netto), ab € 10.000 drei Vergleichsangebote
  • Bei flächenbezogenen Maßnahmen: Nennung der Grundstücke und Katastralgemeinden
  • Ergänzende Unterlagen bei besonderen Anforderungen (Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, Nachweis technischer Leistungsfähigkeit etc.)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Maßnahmenbeschreibung mit Angabe der beteiligten Personen/Vereine/Firmen, Projekttitel, konkrete Projektbeschreibung, Projektziele, Zeitplan, Finanzierungsplan und Kostenaufstellung
  2. 2 Vergleichsangebote bei Investitionen bis € 10.000 (netto), 3 Vergleichsangebote bei höheren Investitionen
  3. Unterlagen zu flächenbezogenen Maßnahmen (Grundstücke, Katastralgemeinden)
  4. Gewerbeberechtigung, Auszug aus dem Firmenbuch, Nachweise besonderer Ausbildungen oder Referenzen
  5. Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Betriebsgröße, Betriebsausstattung)
  6. Leumundszeugnis
  7. Grundbuchsauszug
  8. Einverständniserklärung des Grundeigentümers
  9. Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens

Beschreibung

Mit Unterstützung aus der Kärntner Naturschutzabgabe und Ersatzgeldern werden in Kärnten vielfältige Naturschutzmaßnahmen gefördert, die den Zielen des Kärntner Naturschutzgesetzes (K-NSG 2002) und verwandter Rechtsvorschriften auf Landes-, Bundes- und EU-ebene dienen. Zuschüsse stehen etwa für Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen, Grundlagenermittlungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Vertragsnaturschutzprogramme bereit. Auch der Kauf oder die Pacht von Grundstücken zur langfristigen Sicherung wertvoller Lebensräume kann mitfinanziert werden. Die Förderung erfolgt fortlaufend in Form einmaliger Zuschüsse und trägt dazu bei, Umwelt- und Klimaschutzprojekte nachhaltig umzusetzen und regionale Biodiversität zu stärken.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, darunter Unternehmen, Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort in Kärnten. Voraussetzung für eine Förderzusage ist eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Zeit- und Finanzierungsplan inklusive Kostenaufstellung sowie das Einreichen von Vergleichsangeboten (zwei Angebote bis € 10.000 netto, drei Angebote darüber). Bei flächenbezogenen Maßnahmen müssen Grundstücke und Katastralgemeinden benannt werden. Ergänzende Nachweise wie Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug, technische Leistungsfähigkeit, Leumundszeugnis und Eidesstattliche Erklärung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens sind bei Bedarf beizulegen. Bereits gewährte Förderungen für dasselbe Vorhaben sind transparent darzulegen, um Mehrfachfinanzierungen zu vermeiden. Projektunterlagen müssen jeweils zwei Wochen vor den dreimal jährlich stattfindenden Beiratssitzungen vollständig eingereicht werden. Die Fristen beginnen am 01.12.2025 und laufen unbegrenzt, wobei die genauen Termine zu Jahresbeginn bekannt gegeben werden.

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