Zuschuss

Projektförderung (Ulrich-Spörel-Stiftung)

Förderung individueller musikalischer Projekte für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre in Wiesbaden und Umgebung mit bis zu 2.000 € pro Jahr (Projektförderung bis 80 % der Gesamtkosten). Anträge mindestens 6 Monate vor Durchführung einreichen.

Kultur Musik Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 2.000 € pro Jahr
Förderquote: bis zu 80%

Förderziel

Die Ulrich-Spörel-Stiftung unterstützt junge Musiker:innen in ihrer musikalischen Ausbildung, Talententwicklung und bei der Umsetzung individueller Projekte wie Konzerte, Workshops oder Wettbewerbs­teilnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterrichts- und Kursgebühren
  • Leih- und Mietgebühren für Instrumente
  • Kosten für individuelle musikalische Projekte (Veranstaltungen, Konzerte)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Instrumenten
  • Investitionszuschüsse an Trägereinrichtungen, Vereine und Kirchen
  • laufende Personal- oder Mietkosten
  • Förderung von Musikstudierenden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alter bis 20 Jahre
  • Wohnsitz in Wiesbaden und Umgebung
  • fachpädagogisches Gutachten der Lehrkraft
  • Ton-/Bildaufnahmen und Nachweise zu Konzerten/Auszeichnungen
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzplan
  4. fachpädagogisches Gutachten
  5. Ton-/Bildaufnahmen
  6. Nachweise zu Konzerten/Auszeichnungen
  7. Einverständniserklärung der Eltern
  8. Abschlussbericht (nach Projektende)

Beschreibung

Die Projektförderung der Ulrich-Spörel-Stiftung richtet sich an musikalisch engagierte Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr mit Wohnsitz in Wiesbaden und Umgebung (Hessen). Mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 2.000 € können Unterrichts- und Kursgebühren, Leih- bzw. Mietkosten für Instrumente sowie individuelle Projekte wie Konzerte, Workshops oder Wettbewerbs­teilnahmen bezuschusst werden. Dabei werden bis zu 80 % der insgesamt veranschlagten Projektkosten übernommen. Die Stiftung unterstützt so die musikalische Ausbildung, Talententwicklung und Selbstverwirklichung junger Musiker:innen von Klassik bis Rock-Pop-Jazz.

Um die Förderung zu beantragen, sind ein fachpädagogisches Gutachten der Lehrkraft, Ton- bzw. Bildaufnahmen sowie Nachweise zu bisherigen Konzerten oder Auszeichnungen beizufügen. Minderjährige legen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vor. Der Antrag samt Projektbeschreibung, detailliertem Kosten- und Finanzplan sowie allen erforderlichen Nachweisen muss mindestens sechs Monate vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Entscheidung trifft das Stiftungsvorstandsgremium turnusmäßig; ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht. Nach Projektabschluss ist ein Abschlussbericht vorzulegen, und es soll bei Publikationen oder Veranstaltungsankündigungen auf die Förderung durch die Ulrich-Spörel-Stiftung hingewiesen werden. Mit diesem transparenten Ablauf fördert die Stiftung nachhaltige musikalische Initiativen und stärkt den künstlerischen Nachwuchs in der Region.

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