Projektförderung und Basisförderung auf Grund der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Graz
Die Landeshauptstadt Graz gewährt Projekt- und Basisförderung auf Grundlage der Allgemeinen Förderungsrichtlinie zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Vorhaben in Graz. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von einmaligen, inhaltlich, zeitlich und sachlich bestimmten Leistungen (Projektförderung) sowie Unterstützung des Bestehens oder der Sicherung bestimmter regelmäßig durchgeführter Tätigkeiten (Basisförderung) im Interesse des Gemeinwohls und der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Graz.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungsgegenstand dient den Zwecken des Gemeinwohls
- Förderungsgegenstand liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse der Stadt Graz
- Projekte werden innerhalb des Stadtgebietes Graz realisiert oder stehen in Zusammenhang mit Stadt bzw. Bewohnern
- Beachtung von Barrierefreiheit, Gleichstellung, Umweltschutz und Menschenrechten
- Keine Diskriminierung aufgrund Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zur Begründung des Förderungsansuchens (Darstellung der Klimarelevanz)
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Graz fördert kontinuierlich gemeinwohlorientierte Vorhaben im Rahmen der Allgemeinen Förderungsrichtlinie durch Projektförderung und Basisförderung. Gefördert werden einmalige, inhaltlich, zeitlich und sachlich klar definierte Leistungsangebote ebenso wie regelmäßig durchgeführte Tätigkeiten, die das Bestehen oder die Sicherung wichtiger Angebote gewährleisten. Antragstellende aus dem Stadtgebiet Graz – sei es als Privatperson, Unternehmen oder Non-Profit-Organisation – können jederzeit ihren Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss einreichen. Unterstützung erhalten Vorhaben in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Umwelt-/Naturschutz, Sport, Forschung & Innovation, Wissenschaft, Infrastruktur, Regionalentwicklung, Kultur & Medien, Arbeit & Soziales, Aus- & Weiterbildung, Energieeffizienz & Klimaschutz, Städtebau sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Förderungsgegenstand den Zwecken des Gemeinwohls dient und im öffentlichen Interesse der Stadt Graz liegt. Zudem muss das Vorhaben innerhalb des Stadtgebiets umgesetzt sein oder einen deutlichen Bezug zu Graz und seinen Bewohner:innen aufweisen. Bei der Planung sind Prinzipien wie Barrierefreiheit, Gleichstellung, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Einhaltung der Menschenrechte zu berücksichtigen; Diskriminierungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Zur Antragstellung ist eine Begründung beizulegen, aus der insbesondere die Klimarelevanz des Projekts hervorgeht. Durch diese Fördermöglichkeiten wird die kulturelle Vielfalt, soziale Teilhabe und nachhaltige Entwicklung in Graz gestärkt und innovative Impulse für die Stadtgesellschaft gesetzt.
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