Projektförderung Universitäten/Hochschulen (Projekte Dritter) – Berdelle-Stiftung für Wissenschaft, Kultur und Technik
Förderung deutscher staatlicher Universitäten und Hochschulen (und unter bestimmten Voraussetzungen staatlich anerkannter privater gemeinnütziger Hochschulen) für Projekte in Wissenschaft, Forschung, Ausbildung und Wissenschaftskommunikation in Naturwissenschaften und Technik. Schwerpunkte: Maschinenbau, Medizin-/Biotechnik, Pumpen-/Fluid-/Fördertechnik. Anträge zweimal jährlich bis 31.07. und 31.10.; in Einzelfällen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Wissenschaft, Forschung und Ausbildung sowie der Wissenschaftskommunikation im Bereich der Naturwissenschaften und Technik, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Medizin- und Biotechnik sowie Pumpen-, Fluid- und Fördertechnik.
Förderfähige Ausgaben
- Veröffentlichungen
- Veranstaltungen
- Anschaffung von Objekten
- Unterrichtsmaterialien
- Personal
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Deutsche staatliche Universitäten und Hochschulen oder staatlich anerkannte private gemeinnützige Hochschulen
- Antragstellung über Onlineformular im Bewerberportal
- Einreichungsfristen 31.07. und 31.10. eines jeden Jahres für Hochschulanträge
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Anschreiben mit kurzer Projektbeschreibung und Zeitplan
- Finanzierungsplan mit Angaben zu allen Finanzierungsquellen
Beschreibung
Die Projektförderung für Universitäten und Hochschulen der Berdelle-Stiftung für Wissenschaft, Kultur und Technik unterstützt bundesweit staatliche Hochschulen sowie unter bestimmten Voraussetzungen anerkannte private gemeinnützige Einrichtungen. Ziel ist die Stärkung von Wissenschaft, Forschung und Ausbildung im Bereich der Naturwissenschaften und Technik. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei innovativen Projekten aus dem Maschinenbau, der Medizin- und Biotechnik sowie der Pumpen-, Fluid- und Fördertechnik. Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben und können u. a. für Veröffentlichungen, die Organisation von Veranstaltungen, die Anschaffung von Objekten und Unterrichtsmaterialien sowie für Personal eingesetzt werden. In der Regel sind Anträge zweimal jährlich bis zum 31. Juli und zum 31. Oktober einzureichen; kleinere Vorhaben unter 20.000 € können in Ausnahmefällen jederzeit beantragt werden.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Onlineformulars im Bewerberportal. Dem Antrag sind ein Anschreiben mit kurzer Projektbeschreibung und Zeitplan sowie ein detaillierter Finanzierungsplan beizufügen, der alle vorgesehenen Finanzierungsquellen und -zwecke ausweist. Nach Ablauf der Frist erfolgt ein zweimonatiges Prüfverfahren, in dessen Rahmen die Stiftung die Übereinstimmung mit ihren Förderzielen, die Machbarkeit des Vorhabens und die Plangemäßheit des Budgets bewertet. Erfolgreiche Projekte werden schriftlich bewilligt und verpflichtet die geförderte Einrichtung zu einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung und Berichterstattung. Diese Förderung bietet Hochschulen eine attraktive Gelegenheit, ihre Forschungsvorhaben nachhaltig voranzutreiben und wissenschaftliche Erkenntnisse einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen.
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