Projektförderung UNO-Flüchtlingshilfe
Unterstützung für Geflüchtete in Deutschland durch anteilige Finanzierung von Projekten zur Rechtsberatung, psychosozialen Betreuung und Integration. Anträge sind digital einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, gemeinnützigen Organisationen, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, finanzielle Unterstützung zu bieten, um Projekte zur Rechtsberatung, psychosozialen Betreuung und Integration von Geflüchteten umzusetzen. Die UNO-Flüchtlingshilfe unterstützt hierbei Projekte, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Geflüchteten beitragen und das gesellschaftliche Bewusstsein stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als gemeinnützige Organisation, Institution, Verein oder Wohlfahrtsverband
- Nachweis von Projekterfahrung in der Flüchtlingsarbeit
- Durchführung eines obligatorischen Beratungsgesprächs vor Antragseinreichung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektantragsformular
- Finanzplanformular
- Satzung/ Gesellschaftervertrag
- letzter Jahres-/Tätigkeitsbericht
- aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Kopie des Auszugs aus dem Vereinsregister/Handelsregister
- Kooperationsvereinbarungen (bei Kooperationsprojekten)
- Kopien bereits bewilligter Drittmittel
Bewertungskriterien
- Erfüllung der formalen Kriterien
- Inhaltliche Passung zum Förderschwerpunkt
- Nachweis der Projekterfahrung
- Nachvollziehbarkeit des Finanzplans
Beschreibung
Die Projektförderung der UNO‑Flüchtlingshilfe bietet gemeinnützigen Organisationen in Deutschland finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von Projekten, die Geflüchteten zu einem selbstbestimmten und menschenwürdigen Leben verhelfen. Im Fokus stehen die Bereiche Rechtsberatung, psychosoziale Betreuung sowie Integrationsmaßnahmen. Dabei werden insbesondere Projekte unterstützt, die vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen ansprechen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 30.000 € pro Jahr ausmacht und bis zu 49 % der Gesamtkosten eines Projekts abdeckt. Voraussetzung dafür ist, dass die Antragsteller:innen als gemeinnützige Organisationen anerkannt sind und bereits Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit vorweisen können. Zudem verpflichten sich die Antragsstellenden, vor der Einreichung einen obligatorischen Beratungstermin wahrzunehmen, um eine optimale Ausrichtung und Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen.
Das Förderprogramm unterstützt vielfältige Maßnahmen – von der juristischen Beratung und Unterstützung in Asylverfahren bis hin zu psychosozialen Interventionen und integrativen Angeboten. Förderfähige Ausgaben umfassen dabei Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten, wodurch die eingesetzten Mittel flexibel auf die jeweiligen Projektbedürfnisse abgestimmt werden können. Die Antragstellung erfolgt digital unter Verwendung standardisierter Formulare, die ebenso den Finanzplan als auch ergänzende Unterlagen wie Satzung, Jahresbericht oder Kooperationsvereinbarungen umfassen. Durch die klare finanzielle Aufteilung, bei der bei Minderausgaben anteilig nicht in Anspruch genommene Mittel zurückerstattet werden, wird zudem eine transparente Mittelverwendung gewährleistet.
Die Förderung richtet sich an Organisationen, die sich intensiv und nachhaltig für Menschen in prekären Lebenssituationen engagieren. Neben laufenden Projekten in den Bereichen Rechts- und Sozialberatung können auch Veranstaltungen im Rahmen eines gesonderten Förderkredits unterstützt werden. Mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten werden Projekte ausgewählt, die nicht nur die direkte Unterstützung der Geflüchteten vorantreiben, sondern auch dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein zu schärfen und Akteur:innen in der Flüchtlingsarbeit weiter zu qualifizieren. Diese gezielte Förderung stärkt somit das Netzwerk der Hilfsorganisationen und trägt langfristig zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Geflüchteten in Deutschland bei.