Zuschuss

Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt

Die Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt unterstützt gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umwelt und kirchliche Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt. Anträge können fortlaufend über ein Online-Portal eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Fördersumme: 75.000 €
Förderquote: bis 50%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln werden für soziale, kulturelle und sonstige förderungswürdige Zwecke vergeben. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit der Antragstellenden, nachgewiesen durch z.B. einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes, sowie ein klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt. Weitere Kriterien sind Überregionalität, Modellcharakter oder ein besonderes Landesinteresse und ein Eigenmittelanteil von mindestens 15 % der Gesamtkosten.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Auslandsreisen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Projektbezug zu Sachsen-Anhalt
  • Eigenmittelanteil von mindestens 15 % der Gesamtkosten
  • Mindestantragssumme von 2.500 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Freistellungsbescheid
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Finanzierungsplan
  4. fachliche Stellungnahme

Bewertungskriterien

  • Überregionalität des Vorhabens
  • Modellcharakter bzw. Landesinteresse
  • Eigenmittelanteil

Beschreibung

Die Projektförderung von Lotto Sachsen-Anhalt bietet gemeinnützigen Organisationen in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Möglichkeit, Fördermittel für vielfältige Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen, umwelt- und klimaschutzbezogenen Bereich sowie für die kirchliche Denkmalpflege zu erhalten. Die Initiative fördert Vorhaben mit klar erkennbarem Bezug zur Region und unterstützt Projekte, die unter den Gesichtspunkten der Überregionalität, des Modellcharakters oder eines besonderen Landesinteresses bewertet werden. Eine wesentliche Voraussetzung ist die nachgewiesene Gemeinnützigkeit, beispielsweise mittels eines Freistellungsbescheids, und ein Eigenmittelanteil von mindestens 15 % der Gesamtkosten. Zudem müssen die Anträge eine Mindestantragssumme von 2.500 € erreichen, während die maximale Fördersumme bis zu 75.000 € betragen kann und die Zuwendung bis zu 50 % der Gesamtkosten abdeckt.

Das Förderprogramm richtet sich an Organisationen, die nachhaltige und innovative Projekte in den Bereichen Soziales, Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Bauten und Denkmalschutz sowie Arbeit & Soziales realisieren möchten. Die Beantragung erfolgt fortlaufend über ein Online-Portal, welches den Prozess durch digitale Anträge vereinfacht. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen unter anderem ein Freistellungsbescheid, ein Finanzierungsplan, eine fachliche Stellungnahme sowie eine Verpflichtungserklärung. Projekte, die beispielsweise auch den Bereichen Kultur, Medien und Musik oder Sport zugeordnet werden können, schließen Auslandsreisen als förderfähige Ausgaben ausdrücklich aus. Somit wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel unmittelbar der regionalen und nachhaltigen Entwicklung zugutekommen.

Die Förderberatung legt besonderen Wert auf die transparente Bewertung der Vorhaben. Antragstellende Organisationen, die einer Spitzenorganisation auf Landesebene angehören, können zunächst einen formlosen Antrag einreichen, der durch eine fachliche Stellungnahme unterstützt wird. Dieser partizipative Ansatz fördert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen und den Entscheidungsträger:innen. Mit der fortlaufenden Vergabe von Zuschüssen wird sichergestellt, dass innovative und regional bedeutsame Projekte kontinuierlich Unterstützung erhalten. Insgesamt besticht das Programm durch seine zielgerichtete Förderung, mit der die Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie der infrastrukturellen, kulturellen und ökologischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt nachhaltig unterstützt wird.

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