Projektförderung (Wilhelm von Lauff-Stiftung / Deutsche Stiftung für Demenzerkrankte)
Die Stiftung fördert bundesweit Projekte und Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz, zur Unterstützung von Angehörigen sowie zur Qualifizierung ehrenamtlich Engagierter. Fördermittelantrag, Vergaberichtlinien, Mittelabruf und Verwendungsnachweis stehen als Downloads bereit.
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Förderkriterien
Förderziel
Bundesweite Förderung von Projekten und Initiativen, die die Lebensqualität von Menschen mit Demenz verbessern, ihre Angehörigen unterstützen und ehrenamtlich Engagierte qualifizieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
- Anschaffung von Ausstattungsgegenständen
- Fortbildungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vor Zugang des Zuwendungsbescheids entstandene Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Antrag vollständig ausgefüllt
- Fristgerechter Eingang bis 31. Mai oder 30. November
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Wilhelm von Lauff-Stiftung in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Demenzerkrankte fördert bundesweit gemeinnützige Projekte, die gezielt die Lebensqualität von Menschen mit Demenz steigern, Angehörige entlasten und ehrenamtlich Engagierte qualifizieren. Gefördert werden Initiativen in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales. Als Zuschuss offenstehen Mittel für Personalaufwendungen, Sachausgaben, Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen und Fortbildungsmaßnahmen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, eine ausführliche Projektbeschreibung, ein stimmiger Finanzierungsplan sowie der fristgerechte, vollständig ausgefüllte Antrag in Schriftform. Antragsfristen sind jeweils der 31. Mai und 30. November jeden Jahres. Vor Zugang des Zuwendungsbescheids entstandene Kosten können nicht berücksichtigt werden.
Alle relevanten Formulare – darunter das Antragsformular, die Vergaberichtlinien, der Mittelabruf sowie der einfache Verwendungsnachweis – stehen zum Download bereit und legen den transparenten Ablauf von Antragstellung bis Berichtspflicht dar. Die Entscheidung trifft ein Vergabeausschuss des Stiftungsrats bis spätestens 31. Juli beziehungsweise 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Nach Abschluss des Projekts ist ein Schlussbericht mit Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten einzureichen. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten sind mit dem Hinweis „gefördert von der Deutschen Stiftung für Demenzerkrankte“ zu versehen und sollen das Engagement für eine demenzfreundliche Gesellschaft unterstützen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Einrichtungen, die inklusive, innovative und nachhaltige Angebote für Betroffene und ihr Umfeld realisieren möchten.
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