Zuschuss

Projektkostenzuschuss aus dem Tourismusförderungsfonds

Zuschüsse für gewerbliche Tourismusbetriebe in der Steiermark für Um- und Zubauten, Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, Energieeinsparungen, Sicherheitsmaßnahmen, Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken sowie Kapazitätsanpassungen. Antragstellung kostenlos und jederzeit möglich.

Unternehmensfinanzierung Infrastruktur Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen

Förderziel

Es werden Zuschüsse an gewerbliche Tourismusbetriebe gewährt für Qualitätsverbesserungen im Rahmen von Um- und Zubauten, Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, Energieeinsparmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken und Kapazitätsanpassungen im Bereich der Betten / Sitzplätze.

Förderfähige Ausgaben

  • Um- und Zubauten
  • Investitionen in die betriebliche Infrastruktur
  • Energieeinsparmaßnahmen
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewerblicher Tourismusbetrieb mit Sitz in der Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Rechnungs- und Zahlungsbelege
  2. Gesamtaufstellung der vorgelegten Rechnungen als Excel-Datei

Beschreibung

Der Projektkostenzuschuss aus dem Tourismusförderungsfonds der Steiermark unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Tourismusbetriebe bei der nachhaltigen Weiterentwicklung ihrer Angebote. Zielgerichtet werden Investitionen in Um- und Zubauten, betriebliche Infrastruktur sowie Energieeinspar- und Sicherheitsmaßnahmen gefördert. Zusätzlich können Kapazitätsanpassungen im Bereich Betten und Sitzplätze sowie der Einsatz moderner Organisations- und Kommunikationstechniken bezuschusst werden. Rund um die Uhr und kostenfrei stehen Antragstellungen zur Verfügung, sodass flexibel auf betriebliche Anforderungen reagiert werden kann. Die Förderung trägt dazu bei, touristische Leistungsstandorte qualitativ zu stärken, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Servicequalität nachhaltig zu steigern.

Für die Beantragung ist ein gewerblicher Tourismusbetrieb mit Sitz in der Steiermark Voraussetzung. Gefördert werden Aufwendungen für Um- und Zubauten, Infrastrukturprojekte, Energiespartechnik, Sicherheitsinstallationen sowie digitale und organisatorische Modernisierungen. Zuschüsse werden nach erfolgreichem Projektabschluss auf Verlangen ausgezahlt. Hierfür sind sämtliche Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen, die eindeutig dem Betrieb zugeordnet werden können, sowie eine Gesamtaufstellung in Form einer Excel-Datei. Durch diese klare Dokumentationsanforderung stellt das Verfahren eine transparente Abrechnung sicher. Kleine und mittlere Unternehmen im steirischen Gastgewerbe profitieren so von entscheidenden Impulsen zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Energieeffizienz.

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