Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern"
Förderung von niederschwelligen Empowerment- und Wertevermittlungsangeboten für zugewanderte Frauen in Bayern im Rahmen der Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern". Keine festen Fristen, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Empowerment von zugewanderten Frauen durch Bildungs-, Begegnungs- und Praxisangebote zur Vermittlung bayerischer Werte, Stärkung des Selbstbewusstseins und Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für Projektleitung und -koordination
- Sachausgaben
- Ausgaben für Kinderbetreuung
- Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige Träger mit Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
- Nachweis bisheriger Tätigkeit im Förderzweck
- Beachtung der Förderrichtlinie Werteprojekte
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Projektkonzept
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“ unterstützt gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen dabei, niederschwellige Empowerment- und Wertevermittlungsangebote für zugewanderte Frauen in Bayern umzusetzen. Ziel ist es, durch praxisorientierte Bildungs- und Begegnungsformate bayerische Werte wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz zu vermitteln, das Selbstbewusstsein der Teilnehmer:innen zu stärken und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, eine Förderdauer von bis zu zwölf Monaten und eine Projektförderung von bis zu 50.000 Euro (Förderquote bis 90 %) bieten flexible Planungsspielräume. Gefördert werden Personalausgaben für Projektleitung und -koordination, Sachmittel, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie gemeinnützige Ausgaben im Rahmen des Förderzwecks.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Rechtsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Trägers sowie der Nachweis bisheriger Aktivitäten im Bereich der Integration und Wertevermittlung gemäß Förderrichtlinie „Werteprojekte“. Projektkonzept, Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sind gemeinsam einzureichen. Nach positiver Prüfung des Konzeptes durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erfolgt die formelle Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Angebot richtet sich an zugewanderte Frauen mit und ohne Fluchthintergrund, die ihre Integrationsbemühungen durch niedrigschwellige Bildungs- und Begegnungsangebote intensivieren möchten.
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