Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern"
Die Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern" fördert niederschwellige Bildungs- und Begegnungsangebote zum Empowerment von Frauen in Bayern im Rahmen der Wertevermittlung. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ziel ist es, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen und durch niedrigschwellige Angebote ihr Selbstbewusstsein und ihre Fähigkeiten zu stärken (Empowerment), um sie für weitere Integrationsangebote zu erreichen und zu motivieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Ausgaben für Kinderbetreuung
- Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige Träger mit erforderlicher Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Keine anderweitige Inanspruchnahme von Mitteln des Freistaates Bayern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Projektkonzept
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“ fördert niederschwellige Bildungs- und Begegnungsangebote in ganz Bayern mit dem Ziel, das Selbstbewusstsein und die Fähigkeiten von Frauen, insbesondere von Zuwanderinnen, nachhaltig zu stärken. Durch praxisorientierte Formate wie Austauschtreffen, Workshops und Alltagskurse wird Frauen eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess eingeräumt. Träger:innen aus Verbänden, Vereinen, Stiftungen oder öffentlichen Einrichtungen können jederzeit einen Antrag einreichen, solange das Projekt noch nicht begonnen hat und keine anderen Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen wurden. Die Maßnahme dient der Wertevermittlung im Sinne von Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz und soll Frauen motivieren, weitere Integrationsangebote wahrzunehmen und aktiv am gesellschaftlichen Miteinander teilzuhaben.
Gefördert werden Personalausgaben, Sachausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie Gemeinkosten im Rahmen des Projektzwecks. Die Zuschussförderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten ab, bis maximal 50.000 € pro Vorhaben bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die restlichen 10 % werden durch Eigenmittel getragen. Für die Antragstellung werden ein ausgefüllter Zuwendungsantrag, ein detailliertes Projektkonzept sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan benötigt. Dank fortlaufender Einreichungsmöglichkeiten können interessierte Träger:innen flexibel auf aktuelle Bedarfe reagieren. Mit diesem komfortablen Verfahren unterstützt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Initiativen, die Frauen in Bayern empowern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken.
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