Promotionsstipendium der Jürgen Manchot Stiftung
Die Jürgen Manchot Stiftung vergibt halbjährlich Promotionsstipendien und Sachmittel für innovative Forschungsprojekte in Medizin, Biologie (im Zusammenhang mit Humanmedizin), Chemie und Wirtschaftswissenschaften.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung begabter und leistungsstarker wissenschaftlicher Talente durch Finanzierung von Promotionsstipendien und optionalen Sachmitteln zur Beschaffung von für das Forschungsprojekt benötigten Geräten und Apparaten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel (Promotionsstipendium)
- Sachmittel für Geräte und Apparate
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einschreibung bzw. Nachweis eines Promotionsvorhabens
- Überdurchschnittliche Studien- oder Forschungsleistungen
- Fachgebiet: Medizin, Biologie (Humanmedizin), Chemie oder Wirtschaftswissenschaften
- Antragseinreichung fristgerecht zum 15. April oder 15. Oktober
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Informationsblatt mit Fördervoraussetzungen (auf Anfrage)
Bewertungskriterien
- wissenschaftliche Exzellenz
- Leistungsstärke
Beschreibung
Die Jürgen Manchot Stiftung unterstützt seit 1988 hochqualifizierte Promovierende aus Medizin, Biologie im Zusammenhang mit Humanmedizin, Chemie und Wirtschaftswissenschaften durch ein halbjährlich vergebenes Promotionsstipendium. Neben der reinen Stipendienförderung werden auf Wunsch auch Sachmittel bereitgestellt, um für das Forschungsprojekt erforderliche Geräte und Apparate anzuschaffen. Ziel dieser Zuwendung ist es, wissenschaftliche Exzellenz zu stärken und Nachwuchstalente dabei zu begleiten, ihre innovativen Forschungsideen eigenständig voranzutreiben. Das Stipendium bietet damit ein solides Fundament, um die nächste Generation von Forscher:innen in wichtigen Disziplinen zu fördern und ihrer Arbeit zu mehr Reichweite und Wirkung zu verhelfen.
Förderberechtigt sind privat eingetragene Promovierende mit überdurchschnittlichen Studien- oder Forschungsergebnissen, die ein einschlägiges Promotionsvorhaben nachweisen können. Voraussetzung ist eine fristgerechte Antragseinreichung jeweils zum 15. April oder 15. Oktober bei der Stiftungsgeschäftsstelle. Bewertet werden allein die wissenschaftliche Exzellenz und die Leistungsstärke der Antragstellenden. Ein aktuell auf Anfrage erhältliches Informationsblatt fasst alle Zuwendungsvoraussetzungen zusammen und erläutert den Umfang förderfähiger Ausgaben. Durch eine transparente Begutachtung in Kuratorium, Vorstand und gegebenenfalls einem wissenschaftlichen Beirat entsteht eine faire Vergabe, die ausschließlich dem Forschungsfortschritt dient. Die halbjährliche Ausschreibung lädt engagierte Nachwuchswissenschaftler:innen ein, ihre Projekte langfristig und verantwortungsvoll umzusetzen.
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