Zuschuss

Psychiatrische Familienpflege

Betreuter Wohnplatz bei einer Gastfamilie mit psychosozialer Begleitung durch eine Fachstelle in Oberösterreich zur langfristigen Integration von Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf.

Soziales Gesundheit

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von betreuten Wohnplätzen in Gastfamilien, um Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine vollständige Integration ins Gemeindeleben, Erhöhung der Lebensqualität sowie ein hohes Maß an persönlicher Freiheit zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgelt für Gastfamilien
  • Betreuungs- und Begleitungsleistungen psychosozialer Dienste

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Leistungserbringer gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz idgF
  • Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
  • Menschen mit Beeinträchtigungen gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
  • Keine Inanspruchnahme vergleichbarer Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften (Ausnahmen: Oö. Sozialhilfegesetz 1998, Oö. Mindestsicherungsgesetz)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  2. Nachweis der Behinderung gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz
  3. Leistungsvertrag gemäß § 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz

Beschreibung

Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ in Oberösterreich stellt betreute Wohnplätze bei sorgfältig ausgewählten Gastfamilien bereit und wird durch psychosoziale Dienste fachlich begleitet. Ziel ist es, Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf nach Abklingen der akuten Krankheitsphase eine nachhaltige Integration ins Gemeindeleben zu ermöglichen. Die Gastfamilien bieten Unterkunft, Verpflegung sowie Teilhabe am Familienalltag und gegebenenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft. Die psychosozialen Fachstellen organisieren Auswahlverfahren, Hausbesuche und regelmäßige Reflexionsrunden, sorgen für Qualitätssicherung gemäß § 29 Oö. Chancengleichheitsgesetz und fördern den Erfahrungsaustausch in Fortbildungen und Supervisionen. Die Leistungsträger:innen erhalten für ihre Arbeit ein monatliches Entgelt, während die betreuten Personen einen angemessenen Kostenbeitrag leisten.

Gefördert werden gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die gemäß § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz anerkannt sind. Anspruchsberechtigt sind volljährige Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder sozialpsychiatrischem Unterstützungsbedarf, die ihren Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Oberösterreich haben und keine vergleichbaren Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften beziehen. Förderfähige Ausgaben umfassen die Entlohnung der Gastfamilien sowie Betreuungs- und Begleitungsleistungen psychosozialer Dienste. Ein Antrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde kann jederzeit gestellt werden und bedarf des Nachweises der Behinderung gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz sowie eines Leistungsvertrags nach § 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz. Diese kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung unterstützt eine inklusive Lebensgestaltung und steigert die Lebensqualität der Teilnehmenden nachhaltig.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.