Psychosoziale Prozessbegleitung
Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung für Opfer von Straftaten in Niedersachsen mit bis zu 80 % der Personalausgaben. Anträge jederzeit beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am OLG Oldenburg möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen zur Unterstützung von Opfern von Straftaten im Strafverfahren und zum Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts
- Angebot kostenloser psychosozialer Prozessbegleitung nach Nds. PsychPbG und NPsychPbVO
- Sitz in Niedersachsen
- Nachweis der Qualifikation der Prozessbegleiter
- Erfüllung struktureller Anforderungen gemäß NPsychPbVO
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (Anlage 1)
- Finanzierungsplan (Anlage 2)
- Anlage zum Finanzierungsplan (Anlage 3)
- Mittelabruf (Anlage 4)
- Verwendungsnachweis
- Nachweise zur Qualifikation der Fachkräfte
Beschreibung
Das Förderprogramm „Psychosoziale Prozessbegleitung“ in Niedersachsen unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Bereitstellung kostenfreier psychosozialer Begleitung für Opfer von Straftaten im Strafverfahren. Es zielt darauf ab, einen flächendeckenden Ausbau eines Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen sicherzustellen und Betroffene vor, während und nach der Hauptverhandlung fachkundig zu begleiten. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt die Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben ab – bei einem Einsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen bis zu 6.000 €, darüber hinaus bis zu 12.000 € pro Jahr. Die Zuwendung wird für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt und kann fortlaufend beantragt werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen, die ein kostenloses Angebot gemäß Niedersächsischem PsychPbG und NPsychPbVO umsetzen. Voraussetzungen sind der Nachweis qualifizierter Prozessbegleiter:innen, die Erfüllung der strukturellen Anforderungen, regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit sowie die fristgerechte Erstellung von Statistik und Sachbericht. Anträge – inklusive Antrag (Anlage 1), Finanzierungsplan (Anlage 2), Anlage zum Finanzierungsplan (Anlage 3), Mittelabruf (Anlage 4), Verwendungsnachweis und Nachweisen zur Qualifikation der Fachkräfte – können jederzeit beim Oberlandesgericht Oldenburg – Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen gestellt werden. Durch dieses Förderangebot wird nicht nur die individuelle Unterstützung von Opfergruppen nachhaltig gestärkt, sondern zugleich das landesweite Versorgungsangebot langfristig gesichert.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.