PV-Förderung Private
Förderung neu installierter Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen in Wien. Budget 2025 ausgeschöpft; Anträge jederzeit möglich (unbegrenzt gültig).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, insbesondere Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb.
Förderfähige Ausgaben
- Module und Trägergerüst
- Montagearbeiten
- Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen
- Messeinrichtungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstückskosten
- Leistungen vor Antragstellung
- Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren
- Finanzierungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr (500 h für vertikal montierte Anlagen)
- Einspeisung ins öffentliche Netz muss möglich sein
- Antragstellung muss vor Umsetzung (Bestellung oder Baustart) erfolgen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebot einer Fachfirma zur Errichtung der PV-Anlage
- Nachweis des prognostizierten Ökostrom-Jahresertrags
- ggf. Nachweis über MGWB bei höheren Gebäuden
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Beschreibung
Die Landesförderung für neu installierte Photovoltaik-Anlagen in Wien richtet sich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Bundeshauptstadt, die ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz leisten möchten. Ziel ist die Unterstützung von Investitionen in die dezentrale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Netzparallelbetrieb. Gefördert werden u. a. Module inklusive Trägergerüst, Montagearbeiten, Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen und Gutachten. Voraussetzung ist ein Nachweis von jährlich mindestens 800 Volllaststunden (bzw. 500 Stunden bei vertikal montierten Anlagen), die Möglichkeit zur Einspeisung ins öffentliche Netz sowie die Antragstellung vor Bestellung der Anlage oder Baubeginn. Die Zuwendungsquote beträgt bis zu 45 % der förderfähigen Ausgaben. Die Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate ab Zusage, jedoch ist zu beachten, dass das Budget für 2025 bereits ausgeschöpft ist und derzeit keine Bewilligungen erfolgen können. Anträge bleiben unbegrenzt gültig und können sofort eingereicht werden, sobald wieder Mittel verfügbar sind.
Die Antragstellung erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting GmbH und erfordert das Angebot einer Fachfirma zur Errichtung der Anlage, einen prognostizierten Ökostrom-Jahresertrag, gegebenenfalls einen MGWB-Nachweis bei höheren Gebäuden sowie einen Lichtbildausweis. Gerichtskosten, Finanzierungskosten und Grundstückskosten sind nicht förderfähig. Nach positiver Entscheidung wird ein schriftlicher Fördervertrag abgeschlossen, der alle Fristen, Auflagen und Auszahlungsmodalitäten festlegt. Die abschließende Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Endabrechnung und prüfung. Dieses Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wiener Förderrichtlinie 2023, indem es private Akteur:innen motiviert, in nachhaltige Energieerzeugung zu investieren und langfristig CO₂-Emissionen zu reduzieren.
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