Zuschuss

Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen

Das Förderprogramm QuB in Hessen unterstützt benachteiligte junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf durch individuelle Kompetenzentwicklung, soziale Stabilisierung und optionales Nachholen des Hauptschulabschlusses. Anträge werden im Rahmen von Förderaufrufen auf www.esf-hessen.de gestellt.

Bildung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Das Förderangebot „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ (QuB) soll benachteiligten jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, der sie zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Berufs- und Lebensgestaltung befähigt und die Basis für ein lebensbegleitendes Lernen legt. Es beinhaltet die individuelle und soziale Stabilisierung junger Menschen, das Lernen integriert in Arbeitsprozessen sowie optional das Nachholen des Hauptschulabschlusses.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII

Beschreibung

Das Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) in Hessen richtet sich an benachteiligte junge Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf. Ziel ist der kontinuierliche Aufbau fachlicher und sozialer Kompetenzen, die eine selbstständige und eigenverantwortliche Berufs- und Lebensgestaltung ermöglichen. Dabei wird auf eine enge Verzahnung von Lernprozessen und praktischer Arbeit gesetzt: Teilnehmende erhalten individuell abgestimmte Angebote zur sozialen Stabilisierung und haben die Möglichkeit, optional den Hauptschulabschluss nachzuholen. Das Programm legt den Grundstein für lebensbegleitendes Lernen und fördert damit nachhaltig die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

Antragsberechtigt sind anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII. Förderanträge werden im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen auf der Plattform des Europäischen Sozialfonds in Hessen elektronisch über das Kundenportal eingereicht. Die wesentlichen Fördergrundsätze, Anforderungen an Projektumfang und -inhalte sowie Fristsetzungen werden dort bekanntgegeben. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss können Projektträger passgenaue Maßnahmen umsetzen und so benachteiligte junge Menschen bei ihrer beruflichen Integration unterstützen. Die WIBank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – begleitet als zentrale Anlaufstelle im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration die Prüf- und Bewilligungsprozesse. So entsteht ein transparentes und kompetentes Förderumfeld, das langfristig zu einer inklusiven Arbeitsmarktentwicklung beiträgt.

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