Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)
Zuschuss für arbeitsmarktorientierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze für benachteiligte junge Menschen in Hessen. Max. 9.900 € pro Platz und Jahr (bzw. 12.300 € bei Hauptschulabschluss); Anträge über WIBank und Förderaufruf ESF-Hessen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Förderangebot „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ soll benachteiligten jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen ermöglichen, sie sozial und individuell stabilisieren, lernen integriert in Arbeitsprozessen fördern und das Nachholen des Hauptschulabschlusses unterstützen, um eine selbständige und eigenverantwortliche Berufs- und Lebensgestaltung zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII
- Zielgruppe: benachteiligte junge Menschen mit Erstwohnsitz in Hessen, unter 30 Jahren, mit Förderbedarf und nicht ausreichend gefördert durch SGB II/III
- Beschäftigungsumfang von 25 bis 40 Stunden pro Woche (Teilnehmende mindestens 15 Stunden)
- Bereitstellung von 1,5 bis 2,5 sozialpädagogischen Fachkräften pro 10 Plätze
- Sozialpädagogisch begleitete Praktika von 2 bis 6 Wochen pro Beschäftigungsjahr
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Beschreibung
Das Förderprogramm „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)“ in Hessen richtet sich an öffentliche und gemeinnützige Träger der Jugendhilfe nach SGB VIII, die benachteiligten Zielgruppen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen. Ziel ist ein kontinuierlicher Kompetenzaufbau durch sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsplätze sowie optionale Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses. Pro Platz werden jährlich Zuschüsse von bis zu 9.900 € gewährt, erhöht auf bis zu 12.300 € bei erfolgreichem Erwerb des Hauptschulabschlusses. Darüber hinaus können transnationale Maßnahmen im Projektrahmen mit zusätzlichen Mitteln bis zu 8.000 € pro Platz bezuschusst werden.
Gefördert werden benachteiligte junge Menschen mit Erstwohnsitz in Hessen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten einen besonderen Unterstützungsbedarf aufweisen und nicht ausreichend durch SGB-II/III-Leistungssysteme gefördert werden. Hierzu zählen insbesondere Jugendliche ohne Hauptschulabschluss sowie Asylbewerber:innen mit Bleibeperspektive. Voraussetzungen für die Projektumsetzung sind ein Beschäftigungsumfang von 25 bis 40 Stunden pro Woche (mindestens 15 Stunden Teilnahme pro Teilnehmende:r), die Bereitstellung von 1,5 bis 2,5 sozialpädagogischen Fachkräften je zehn Plätze, sozialpädagogisch begleitete Praktika von zwei bis sechs Wochen pro Beschäftigungsjahr sowie eine maximale Verweildauer von 24 Monaten. Eine elektronische Antragstellung erfolgt im Rahmen der ESF-Hessen-Förderaufrufe über die WIBank.
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