Qualifizierung und Beschäftigung
Zuschüsse für Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für Frauen und Männer mit Behinderung in Wien zur nachhaltigen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, Qualifizierung entsprechend individueller Berufsperspektiven, auch jenseits herkömmlicher Geschlechterrollen, zu ermöglichen, wobei die Orientierung an den Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes erfolgt. Beschäftigungsprojekte bieten befristete Stellen zur Stabilisierung und Vorbereitung auf die freie Wirtschaft. Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von Zuschüssen für definierte Maßnahmen der Qualifizierung und Beschäftigung, um Menschen mit Behinderung nach Abschluss in die Lage zu versetzen, eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis erfolgreicher Tätigkeit im Bereich Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- Maßnahmen müssen auf nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt abzielen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis über Tätigkeit im Bereich Qualifizierung und Beschäftigung
- Konzeptpapier
Bewertungskriterien
- Eignung der Qualifizierungsmaßnahmen
- Orientierung an Arbeitsmarktanforderungen
- Nachhaltige Arbeitsplatzchancen
Beschreibung
Die Maßnahme Qualifizierung und Beschäftigung in Wien unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Zuschüssen zur nachhaltigen Integration von Frauen und Männern mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Durch individuell ausgerichtete Qualifizierungsangebote abseits gängiger Rollenbilder und passgenaue Beschäftigungsprojekte werden Teilnehmende an die Anforderungen der regionalen Wirtschaft herangeführt. Befristete Arbeitsplätze dienen der Stabilisierung und eröffnen Perspektiven für eine spätere Übernahme in unbefristete freie Arbeitsverhältnisse. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Förderung von Maßnahmen gewährleistet ist.
Gefördert werden Personalaufwendungen und Sachkosten im Rahmen klar definierter Qualifizierungs- und Beschäftigungsaktivitäten. Förderberechtigt sind Trägerorganisationen, die den Nachweis einer erfolgreichen Berufsvorbereitung von Menschen mit Behinderungen erbringen. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, einen Nachweis über vorangegangene Tätigkeiten im Förderbereich und ein Konzeptpapier, das die nachhaltige Arbeitsmarktintegration darlegt. Bewertet wird nach der Eignung der Qualifizierungsmaßnahmen, der Ausrichtung an den Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes sowie den realistischen Chancen auf dauerhafte Beschäftigung. Mit diesem Förderansatz werden barrierefreie Berufswege geschaffen, die echte Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
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