Zuschuss

Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF+ 2021–2027)

Förderprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen durch berufliche Qualifizierungs- und sozialpädagogische Maßnahmen. Anträge sind über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Bayern
Förderquote: 50% - 70%
Projektdauer: 4 - 9 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit sowie Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen verbessern. Gefördert werden berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Kombination mit sozialpädagogischer Betreuung, um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Kosten der sozialpädagogischen Betreuung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ausgaben für Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
  • Maßnahmen mit laufendem Ein- und Austritt von Teilnehmenden
  • Sprachkurse

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Weiterbildungsanbieter
  • Teilnahmevoraussetzungen: Langzeitarbeitslosigkeit und/oder Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld, Wohnsitz bzw. Arbeitsort in Bayern, ausreichendes Sprachniveau

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über ESF Bavaria 2021
  2. Ausführliches Konzept mit Darstellung des Projektablaufs und konkreter Zielgrößen
  3. Arbeitsmarktliche Stellungnahme

Bewertungskriterien

  • Qualifizierungsinhalt und Vermittlung beruflicher Schlüsselqualifikationen
  • Qualität der sozialpädagogischen Betreuung
  • Ausrichtung an den regionalen Arbeitsmarktbedarfen
  • Erreichung der definierten Zielgrößen (Anzahl und Qualifikation der Teilnehmenden)

Beschreibung

Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF+ 2021–2027) ist ein innovatives Förderprogramm des Freistaats Bayern, das mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) darauf abzielt, die berufliche und soziale Integration von langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen nachhaltig zu verbessern. Im Fokus stehen dabei berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die in Kombination mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsangeboten angeboten werden. Das Programm richtet sich an Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die qualifizierte Projekte konzipieren und in Bayern umsetzen. Dabei wird eine Zuschussförderung gewährt, wobei bis zu 50 % der förderfähigen Kosten aus ESF+-Mitteln und zusätzlich bis zu 20 % aus Landesmitteln übernommen werden.

Die Fördermaßnahme besticht durch ihre gezielte Ausrichtung an den Bedürfnissen des regionalen Arbeitsmarktes und fördert den Erwerb von beruflichen Schlüsselqualifikationen. Die zu beantragenden Projekte müssen eine Kombination aus fachlich orientierter Weiterbildung und sozialpädagogischer Betreuung vorweisen, um Vermittlungshemmnisse abzubauen und den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Neben Personalkosten können auch Sachkosten, Reisekosten sowie Kosten für die sozialpädagogische Betreuung als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung der Förderung ist dabei, dass die teilnehmenden Personen – unabhängig von Geschlecht – langzeitarbeitslos sind oder Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld beziehen und über ein ausreichendes Sprachniveau verfügen.

Die Projektdauer erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von vier bis neun Monaten, wobei bereits kleinere Maßnahmen mit acht bis zehn Teilnehmer:innen möglich sind. Zur Antragstellung ist ein ausführliches Konzept mit einem klar strukturierten Projektablauf und konkreten Zielgrößen einzureichen – dies erfolgt ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Die Auswahl der Vorhaben obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, welches auch für die Evaluierung und das Monitoring der Projekte verantwortlich zeichnet. Mit diesem Förderprogramm soll nicht nur die individuelle Beschäftigungsfähigkeit gestärkt, sondern auch ein Beitrag zu einer umfassenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration in Bayern geleistet werden.

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