Qualifizierungsbonus – Online-Beantragung (Stiftung flexible Arbeitswelt)
Online-Antrag für den Qualifizierungsbonus in Höhe von 200 EUR für Unternehmen; Auszahlungsvoraussetzung ist die Vermittlung von Bewerber:innen/Mitarbeitenden an einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger und die aktive Aufnahme der Weiterbildung.
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Förderkriterien
Förderziel
Belohnung des Engagements von Unternehmen, wenn sie eigene Bewerber:innen oder Mitarbeitende an AZAV-zertifizierte Bildungsträger vermitteln und Weiterbildungsmaßnahmen initiieren, um Arbeitslosigkeit nachhaltig zu verhindern und lebenslanges Lernen zu fördern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vermittlung an einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger
- aktive Aufnahme der Weiterbildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- E-Mail-Adresse
- Unternehmensname/Antragstelle
- Anschrift/Antragstelle
- Vor- und Nachname des Ansprechpartners
- Name des vermittelten Bewerbers
- Name und Anschrift des Bildungsträgers
Beschreibung
Der Qualifizierungsbonus der Stiftung flexible Arbeitswelt honoriert unternehmerisches Engagement in der Aus- und Weiterbildung mit einem einmaligen Zuschuss von 200 €. Unternehmen aller Branchen können den Online-Antrag bundesweit einreichen, sobald sie eigene Bewerber:innen oder Mitarbeitende an einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger vermittelt und eine Weiterbildungsmaßnahme aktiv initiiert haben. Ziel dieser Förderinitiative ist es, das lebenslange Lernen zu stärken, nachhaltiger Arbeitslosigkeit vorzubeugen und Fachkräfte für künftige Anforderungen fit zu machen. Die unkomplizierte digitale Beantragung beschleunigt den Förderprozess und unterstreicht die Bedeutung von Qualifizierung als Baustein moderner Arbeitswelten.
Förderberechtigt sind neben Personaldienstleistungsbetrieben alle Unternehmen, die den Nachweis über die Vermittlung und den Start der Weiterbildung erbringen. Für den Antrag werden folgende Angaben benötigt: E-Mail-Adresse, Unternehmensname und Anschrift der Antragstelle, Vor- und Nachname der Kontaktperson, Name des vermittelten Bewerbers bzw. der vermittelten Bewerberin sowie Name und Anschrift des Bildungsträgers. Da Anträge fortlaufend gestellt werden können, bietet der Bonus ein flexibles Instrument zur Förderung von Qualifizierungsinitiativen im gesamten Bundesgebiet. Unternehmen profitieren von der schnellen Auszahlung und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zum Abbau von Qualifikationsdefiziten.
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