Zuschuss

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Förderung überbetrieblich verwertbarer Qualifizierungsmaßnahmen (mindestens 16 Stunden) für benachteiligte Beschäftigte mit Erstattung von 50 % der Kurskosten und 50 % der Personalkosten bei Personen mit Pflichtschulabschluss. Anträge bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2015
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 10.000 € pro Person und Begehren
Förderquote: 50 %

Förderziel

Über die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte können Unternehmen eine Förderung für überbetrieblich verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen (mindestens 16 Stunden) beantragen, wenn die Teilnehmenden definierten arbeitsmarktpolitisch benachteiligten Zielgruppen angehören. Ziel ist, Beschäftigung zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation der Teilnehmenden zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten
  • Personalkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ordentliche Studien und postgraduale Studien
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen und Kongresse
  • Reine Produktschulungen
  • Nicht arbeitsmarktorientierte Kurse
  • Individual-Coaching

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die zu qualifizierende Person erfüllt die Kriterien der förderbaren Zielgruppe.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Mindestens 16 Stunden Präsenz oder Live-Online.
  • Weiterbildung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in vereinbart.
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angebot des Kursveranstalters mit Kursinhalten und Kostendetails
  2. Vollständiger Antrag über eAMS-Konto

Beschreibung

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte bietet österreichweit tätigen Unternehmen die Möglichkeit, gezielt in die Weiterbildung benachteiligter Arbeitskräfte zu investieren. Gefördert werden arbeitsmarktpolitisch relevante und überbetrieblich verwertbare Qualifizierungsmaßnahmen mit einem Mindestumfang von 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online. Teilnehmende aus definierten Zielgruppen – etwa gering Qualifizierte, ältere Beschäftigte oder Frauen unter bestimmten Voraussetzungen – erhalten eine Erstattung von bis zu 50 % der Kurskosten. Darüber hinaus übernimmt das Arbeitsmarktservice bei Personen mit maximal Pflichtschulabschluss auch 50 % der Personalkosten während der Unterrichtszeiten. Pro Antrag und Person können bis zu 10 000 € ausgeschöpft werden, wobei Unternehmen einen direkten Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung von Berufslaufbahn sowie Einkommenssituation leisten.

Fördervoraussetzung ist ein vollversicherungspflichtiges oder karenziertes Arbeitsverhältnis der Teilnehmenden sowie die Vereinbarung der Weiterbildung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in. Ein detailliertes Kursangebot des Veranstalters muss Bestandteil des Antrags sein. Anträge können fortlaufend bis zur Budgetausschöpfung gestellt werden; der vollständige Antrag ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn über das eAMS-Konto einzureichen. Ausgenommen von der Förderung sind unter anderem ordentliche Studien und postgraduale Programme, reine Produktschulungen, Meetings, Konferenzen und Individual-Coachings. Mit dieser Förderinitiative stärkt das AMS die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppen und trägt nachhaltig zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.

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