Zuschuss

Qualifizierungsschecks

Förderung für geringqualifizierte Beschäftigte in Hessen zur Erlangung eines Berufsabschlusses durch Nachqualifizierungen. Programm aktuell nicht mehr beantragbar.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: maximal 4.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Steigerung der Beschäftigungschancen von geringqualifizierten sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten durch Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Aufwandspauschale Fahrtkosten (ab 50 km)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Hessen
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Kein beruflicher Abschluss oder Abschluss in anderem Bereich älter als 4 Jahre
  • Sozialversicherungspflichtiges oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Beratungsprotokoll
  2. Qualifizierungsscheck

Beschreibung

In Hessen entstand mit den Qualifizierungsschecks ein innovatives Förderangebot, das geringqualifizierten Beschäftigten den Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss ebnete. Ziel ist die Stärkung beruflicher Perspektiven durch passgenaue Nachqualifizierungskurse bei zertifizierten Weiterbildungsanbieter:innen. Anspruchsberechtigt waren sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, mindestens 21 Jahre alt, ohne bisherigen Berufsabschluss oder mit einem Abschluss in einem anderen Bereich, der länger als vier Jahre zurückliegt. Eine vorausgehende Beratung durch Bildungscoach, Nachqualifizierungsberatungsstelle oder zuständige Stelle sowie die Ausstellung eines Qualifizierungsschecks bildeten zentrale Schritte im Antragsverfahren.

Gefördert wurden Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 € je Maßnahme. Bei einer einfachen Entfernung von mehr als 50 Kilometern zwischen Wohnort und Weiterbildungsstätte wurde zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale gewährt. Nicht erstattungsfähig waren Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung. Der Start der Qualifizierungsmaßnahme musste spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Schecks erfolgen. Ein erneuter Antrag war erst nach Abschluss einer geförderten Teilqualifizierung möglich. Obwohl das Programm zurzeit nicht mehr beantragt werden kann, verdeutlicht es die Bedeutung gezielter Investitionen in Fachkompetenzen und die nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungschancen in Hessen.

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