Qualitäts-Journalismus: Selbstkontrolleinrichtungen im Print- u. Online-Bereich sowie Presseclubs
Förderung repräsentativer Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich der österreichischen Presse sowie Presseclubs mit einem Zuschuss von bis zu 230.000 € jährlich. Anträge bis 30.06.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gewährleistung der Unabhängigkeit und Wahrnehmung satzungsgemäßer Aufgaben repräsentativer Selbstkontrolleinrichtungen im Bereich der österreichischen Presse sowie wirksame Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse; Unterstützung Non-Profit-Vereinen mit Pressekonferenz-Schwerpunkt.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Zinsen
- Rücklagen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Repräsentative Einrichtung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich
- Antrag mit Aufstellungen über die in Erfüllung der Aufgaben anfallenden Kosten
- Nicht widmungsgemäß verwendete Mittel sind zurückzuzahlen
- Einhaltung der Bestimmungen des QJF-G und der QJF-Richtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vereinsstatuten/Gründungsdokumente
- Mitgliederverzeichnis
- Kostenaufstellungen
- Organisations- und Personalplan
- Bestätigung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
- Nachweis über Einhaltung der QJF-Richtlinien
Bewertungskriterien
- Repräsentativität der Einrichtung
- Umfang der Selbstkontrollaufgaben
- Wirtschaftliche Bedeutung der Mitglieder
- Übereinstimmung mit QJF-G und Richtlinien
Beschreibung
Die Förderinitiative „Qualitäts-Journalismus: Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich sowie Presseclubs“ richtet sich an repräsentative Selbstkontrolleinrichtungen der österreichischen Presse und Non-Profit-Vereine, deren Hauptaufgabe in der Organisation von Pressekonferenzen liegt. Ziel der jährlichen Zuwendung von bis zu 230.000 € (zzgl. allfälliger Rücklagen und Zinsen) ist die nachhaltige Sicherung ihrer Unabhängigkeit, die Wahrnehmung satzungsgemäßer Aufgaben und die wirksame Durchsetzung von Entscheidungen und Beschlüssen. Gefördert werden sowohl gemeinnützige Organisationen als auch öffentliche Einrichtungen, die die redaktionelle Integrität stärken und ihre Stellung in der österreichischen Medienlandschaft dauerhaft festigen. Die Unterstützung erfolgt in Form eines 100%igen Zuschusses und ermöglicht eine verlässliche Planung der Selbstkontrollarbeit.
Förderfähig sind Personalaufwendungen, Sachkosten, Zinsen und Rücklagen, sofern sie unmittelbar dem satzungsgemäßen Auftrag dienen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Vorlage eines detaillierten Kostenverzeichnisses, ein Organisations- und Personalplan sowie der Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen des Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetzes und der zugehörigen Richtlinien. Anträge können bis zum 30.06.2029 eingereicht werden. Die Bewertung erfolgt unter anderem nach Repräsentativität, Umfang der Kontrollaufgaben und wirtschaftlicher Bedeutung der Mitglieder. Damit fördert der Bund die Stärkung der Medienkompetenz und die Qualität journalistischer Selbstregulierung auf Bundesebene.