Qualitätssiegel zum Qualitätsmanagement (Stiftung Praxissiegel e. V.)
Vergabe eines Gütesiegels an Arztpraxen, MVZ und Arztnetze, die ein europäisches QM-System einführen und definierte Qualitätskriterien erfüllen.
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Förderkriterien
Förderziel
Zertifizierung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in ambulanten medizinischen Einrichtungen durch erfolgreiche Einführung des Europäischen Praxisassessments (EPA) und Erfüllung spezifischer Qualitätskriterien.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Einführung eines QM-Systems nach EPA
- Erfüllung definierter Qualitätskriterien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag
- Bescheinigung EPA-Assessment
- Nachweis über Erfüllung der Qualitätskriterien
Bewertungskriterien
- Erfüllung der EPA-Kriterien
- Mindestzielerreichung von 60 %
- Dokumentation und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen
Beschreibung
Die Auszeichnung „Qualitätssiegel zum Qualitätsmanagement“ der Stiftung Praxissiegel e. V. richtet sich an ambulante medizinische Einrichtungen bundesweit, darunter Haus- und Facharztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Arztnetze. Voraussetzung ist die erfolgreiche Einführung des Europäischen Praxisassessments (EPA) als QM-System und die Erfüllung definierter Qualitätskriterien: Von einer Mindestzielerreichung von 60 % bei der Erstauditierung über die regelmäßige Durchführung strukturierter Teambesprechungen bis zur lückenlosen Dokumentation sicherheitsrelevanter Prozesse und Gefährdungsbeurteilungen. Begleitende Dokumente – etwa Bescheinigungen zum EPA-Assessment und Nachweise zu Hygieneplänen, Notfallmanagement oder Datenschutzkonzepten – belegen die Umsetzung und dienen als Grundlage für die Antragstellung. Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Stiftung anhand transparenter Bewertungskriterien, die eine kontinuierliche Weiterentwicklung des QM-Systems sicherstellen.
Antragsberechtigte Einrichtungen können fortlaufend Unterlagen einreichen; ein förmlicher Antrag, EPA-Bescheinigung sowie der Nachweis über die Erfüllung aller Qualitätskriterien genügen. Bei Erstanträgen liegt der Mindestgrad der Zielerreichung bei 60 %, für Rezertifizierungen von QM-Systemen sind drei Jahre Gültigkeit vorgesehen, und die erneute Auditierung muss einen Mindestzielwert von 70 % aufweisen. Dokumentation und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen werden als Beleg für einen gelebten Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) bewertet. Das Qualitätssiegel stärkt das Vertrauen von Patient:innen, Kooperationspartner:innen und Kostenträgern, fördert die Motivation der Teams und öffnet Türen für weitergehende Versorgungsmodelle wie die hausarztzentrierte Versorgung (HZV).
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