Queere Projektförderung
Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fördert jährlich externe Projekte zu queeren Lebenswelten, Antidiskriminierung, Forschung, Geschichte und Erinnerungskultur. Anträge sind jeweils bis zum 31.12. eines Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung externer Projekte, die den Zielen und dem Stiftungszweck der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld entsprechen, insbesondere zur Bildungs-, Forschungs- und Gedenkarbeit im Bereich queerer Lebenswelten und zur Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe von LSBTIQ* Personen.
Förderfähige Ausgaben
- Druckkostenzuschüsse
- Personalmittel
- Honorarkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung technischer Geräte
- Cateringkosten
- Aufbau von Verbandsstrukturen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Projektthema entspricht Stiftungszweck und Förderrichtlinien
- Einreichung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres
- Projektbeginn erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kurzbeschreibung der Projektträger_in
- Projektbeschreibung (Anlage 2)
- Finanzplan (Anlage 3)
- Nachweise der Qualifikation bei Beantragung von Personalmitteln
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck und Förderschwerpunkt
- Bundesweite Relevanz/Modellcharakter
- Sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung
- Intersektionale Perspektive
Beschreibung
Die Queere Projektförderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld richtet sich an Einzelpersonen, gemeinnützige Institutionen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die sich in den Themenfeldern gesellschaftlicher Zusammenhalt, Bildung, Forschung, Kultur, Arbeit und Soziales engagieren. Mit jährlichen Zuschüssen unterstützt die Stiftung externe Projekte, die sich mit queeren Lebenswelten, Antidiskriminierung sowie Forschung und Erinnerungskultur auseinandersetzen. Gefördert werden Vorhaben, die den Stiftungszwecken entsprechen und insbesondere die Bildungs-, Forschungs- und Gedenkarbeit für LSBTIQ*-Personen vorantreiben. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der fristgerechte Eingang bis zum 31. Dezember sowie die Einhaltung formaler Förderrichtlinien, etwa eine schlüssige Projektbeschreibung, ein nachvollziehbarer Finanzplan und – bei Beantragung von Personalmitteln – Nachweise über die Qualifikation der Mitwirkenden.
Im Rahmen des aktuellen Förderschwerpunkts “TIN – Trans, Inter und Nichtbinarität” für 2026–2027 werden Projekte bevorzugt berücksichtigt, die sich mit der Entwicklung und dem Wandel nichtbinärer Geschlechterkategorien sowie den historischen und aktuellen Diskriminierungserfahrungen von TIN*-Personen beschäftigen. Die Bundesstiftung bezuschusst Druckkosten, Personalmittel, Honorare und Sachkosten; ausgeschlossen sind Bauvorhaben, technische Anschaffungen oder Catering. Die Antragsunterlagen umfassen das offizielle Antragsformular, eine Kurzbeschreibung des Projektträgers, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzplan und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise. Nach fachlicher Begutachtung durch den Fachbeirat und Entscheidung durch das Kuratorium werden die Förderbescheide im vierten Quartal des Folgejahres versandt. Die Förderung zielt darauf ab, bundesweit Modellcharakter zu entwickeln, Intersektionalität zu berücksichtigen und die gesellschaftliche Teilhabe von LSBTIQ*-Personen nachhaltig zu stärken.
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