Raderlebnis - Radinfrastruktur
Investitionsoffensive in Kärnten zur Förderung qualitätsvoller und zeitgemäßer Radinfrastruktur auf örtlicher und betrieblicher Ebene zur Saisonverlängerung. Anträge ab 24.10.2023 bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung und Nachrüstung der touristischen Radinfrastruktur in Kärnten, um eine Verlängerung der Vorsaison zu erreichen und Gästen ab 25. März 2024 ein attraktives und sicheres Radangebot zu bieten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für verschließbare Fahrradabstellräume
- Radabstellanlagen
- Wetterfeste Unterstellplätze
- Ladestationen für E-Bikes
- Anschaffung von Leihrädern
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten und Eigenleistungen des Förderwerbers
- Marketingkosten
- Beschilderungsmaßnahmen (allgemein)
- Kosten vor Projekteinreichung
- Laufende Betriebskosten
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Maßnahmenumsetzung
- Vollständige Übermittlung der Unterlagen entsprechend Förderbestimmungen
- Mindestens € 5.000 Gesamtinvestition
- Bereitstellung der Maßnahmen ab 25.03.2024
- Maßnahmen müssen eine Saisonverlängerung bewirken
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Konzept der Maßnahmen
- Einzelkostenaufstellung
- Finanzierungsdarstellung
Beschreibung
Eine Investitionsoffensive in Kärnten fördert ab 25. März 2024 qualitätsvolle und zeitgemäße Radinfrastruktur auf örtlicher und betrieblicher Ebene, um die Vorsaison wirkungsvoll zu verlängern. Initiator:innen aus Tourismusverbänden, regionalen Organisationen, Gemeinden sowie Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben können fortlaufend bis zur Budgeterschöpfung Anträge stellen. Die Maßnahmen sollen ein attraktives und sicheres Radangebot schaffen und die Aufenthaltsdauer von Gästen in der Vor- und Nachsaison erhöhen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Gesamtinvestition von mindestens € 5.000, die vollständig vor Umsetzung schriftlich eingereicht wird. Gefördert werden nur Projekte, die ab dem Saisonstart verfügbar sind und nachweislich zur Saisonverlängerung beitragen.
Förderfähig sind unter anderem verschließbare Fahrradabstellräume, Radabstellanlagen, wettertaugliche Unterstellplätze und Ladestationen für E-Bikes sowie Service- und Waschplätze, Trocknungsmöglichkeiten für Sportbekleidung und die Anschaffung von Leihrädern. Die Fördersumme beträgt maximal € 10.000 pro Antragstellenden bei einer Förderquote von 50 % der förderfähigen Ausgaben. Nicht förderfähig sind Personal- und Eigenleistungen, Marketing- und Beratungskosten, allgemeine Beschilderungsmaßnahmen, laufende Betriebskosten sowie Ausgaben vor Antragsstellung. Ein Konzept der geplanten Maßnahmen, eine detaillierte Einzelkostenaufstellung und eine Finanzierungsdarstellung sind Teil der vollständigen Einreichunterlagen. Die Zuerkennung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Einklang mit den EU-Beihilfenrichtlinien, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.
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