Zuschuss

RatzFatz (Stiftung Pfadfinden)

Unbürokratische Kleinförderung für Pfadfinder-Aktionen: Zuschüsse in Höhe von 100 €, 150 € oder 200 € über ein Online-Formular, Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 100 €, 150 € oder 200 € pro Aktion
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung besonderer Aktionen von Pfadfinderinnen und Pfadfindern durch schnelle finanzielle Unterstützung (Zuschüsse von 100 € bis 200 €) zur Umsetzung von Gruppenaktivitäten.

Förderfähige Ausgaben

  • Durchführung der Aktion (z. B. Erlebnis- und Workshop-Materialien)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Ausrüstung oder Geräten (z. B. Beil, Säge, Gurte)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Organisation als Aufbaugruppe oder Stamm des BdP
  • Landesverbände und der Bund selbst sind nicht antragsberechtigt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Online-Formular
  2. Abschlussbericht per Online-Formular
  3. Passende Fotos zur Aktion

Bewertungskriterien

  • Schnelligkeit der Umsetzung
  • Beteiligung großer Teile der Gruppe

Beschreibung

Die RatzFatz-Förderung der Stiftung Pfadfinden richtet sich bundesweit an gemeinnützige Aufbaugruppen und Stämme im Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), die besondere Aktionen und Gruppenaktivitäten für Kinder und Jugendliche realisieren möchten. Innerhalb weniger Tage können Zuschüsse in Höhe von 100 €, 150 € oder 200 € beantragt werden – ganz unbürokratisch über ein Online-Formular. Ziel der Förderung ist es, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratisches Engagement im Pfadfinden zu stärken, indem mit kleineren Beträgen rasch Erlebnis- und Workshop-Materialien bereitgestellt werden. Anträge sind fortlaufend möglich, ein abschließender Bericht und passende Fotos dienen der Dokumentation und Abschlussabrechnung.

Als Voraussetzung gelten die Zugehörigkeit zu einer Aufbaugruppe oder einem Stamm des BdP in Deutschland; Landesverbände und der Bund selbst sind nicht antragsberechtigt. Gefördert werden ausschließlich Ausgaben, die direkt in die Durchführung der Aktion fließen – nicht aber Ausrüstungs- oder Geräteanschaffungen. Bewertungskriterien sind die Schnelligkeit der Umsetzung sowie die möglichst breite Beteiligung der Mitglieder. Durch dieses Niedrigschwellenangebot werden Gruppen ermuntert, kreative und inklusive Projekte umzusetzen, die nachhaltig den Zusammenhalt stärken und junge Menschen in demokratisches Handeln einbinden.

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