Reduktion klimarelevanter Gase
Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben zur Verringerung klimarelevanter Gase und Lärmemissionen. Anträge können ab 01.03.2024 bis 31.12.2050 online gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen, die in § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung im Inland (UFI) aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind. Ziel ist die Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen sowie die Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase, inklusive Pilot- und Demonstrationsanlagen zur Erprobung neuer Technologien.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagenteile
- Planungs- und Montagekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bzw. Vereine und konfessionelle Einrichtungen
- Maßnahmen gemäß § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022
- Antragstellung vor erster verbindlicher Investitionsverpflichtung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung
- Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
- Darstellung des Umwelteffekts
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Relevante Bescheide
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionsvolumen über 500.000 €
Beschreibung
Als bundesweite Zuschussförderung im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz sowie Energieeffizienz fördert die Kommunalkredit Public Consulting GmbH im Rahmen der Initiative „Reduktion klimarelevanter Gase“ Investitionen von Unternehmen, Interessenverbänden, sonstigen Vereinen und konfessionellen Einrichtungen. Anspruchsberechtigt sind alle unternehmerisch tätigen Organisationen, die Maßnahmen gemäß § 4 der Investitionsförderungsrichtlinien 2022 (UFI) durchführen und keinem anderen Förderbereich zugeordnet sind. Gefördert werden insbesondere Projekte zur Verringerung betrieblicher Lärmemissionen, zur Senkung klimaschädlicher Emissionen sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen, die neue oder wesentlich verbesserte Technologien im Großmaßstab erproben. Die elektronische Antragseinreichung ist für Projekte zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2050 geöffnet, wobei die Antragstellung stets vor der ersten verbindlichen Investitionsverpflichtung erfolgen muss.
Förderfähig sind sowohl die reinen Investitionskosten für Anlagenteile als auch begleitende Planungs- und Montagekosten. Einreichende müssen eine technische Beschreibung sowie Nachweise zu Projektziel, Neuheitsgrad und Umwelteffekt vorlegen und zur vollständigen Antragseinreichung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, aktuelle Angebote und relevante Bescheide beifügen. Ab einem Investitionsvolumen von 500 000 Euro ist zusätzlich ein Bericht der kreditgebenden Bank erforderlich. Mit dem Zuschussprogramm sollen nachhaltige Betriebslösungen finanziell abgesichert werden, die einen nachweisbaren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leisten und gleichzeitig betriebliche Lärmemissionen reduzieren. Alle notwendigen Formulare und Checklisten stehen über die Umweltförderung im Inland bereit. Die Begutachtung erfolgt durch das Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen, und nach positiver Bewertung werden Fördervorschläge an die zuständige Kommission weitergeleitet.