Zuschuss

Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG

Zweckzuschüsse zur Erhöhung der Entgelte von Pflege- und Betreuungspersonal in Vorarlberg. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Projektstart ab: 01.01.2024

Förderziel

Reimbursement der vereinbarten Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal nach GuKG und Art. 15a B-VG, um eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen abzudecken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angehörigkeit zu einer der geförderten Berufsgruppen des Pflege- und Betreuungspersonals
  • Beschäftigungsverhältnis oder Leiharbeit bei einer privaten Krankenanstalt gemäß § 2 Abs. 1 KAKuG
  • Vorlage entgeltgestaltender Vorschriften durch die Länder zur Verpflichtung der Dienstgeber zur Auszahlung der Entgelterhöhung

Beschreibung

Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG ist ein zweckgebundener Zuschuss für private Krankenanstalten in Vorarlberg, gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Damit wird die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und der Art. 15a B-VG-Vereinbarung vorgesehene Lohnerhöhung für Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefach- und Pflegeassistenz, Diplom- sowie Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen rückerstattet. Das Förderziel besteht darin, durch die Refinanzierung der Vereinbarungen eine bessere Entlohnung sicherzustellen und zusätzliche Leistungen abzudecken, die sich aus Kompetenzverschiebungen innerhalb des Pflege- und Betreuungspersonals ergeben.

Zur Antragstellung berechtigt sind Unternehmen im Bereich der privaten Krankenanstalten gemäß § 2 Abs. 1 KAKuG, die entgeltgestaltende Vorschriften wie Kollektivverträge oder landesrechtliche Satzungen vorlegen können, welche die Auszahlung der Entgelterhöhungen verbindlich regeln. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten, die nachgewiesenermaßen der Erhöhung der Vergütung dienen. Anträge können im Zeitraum zwischen 01.01.2024 und 31.12.2028 eingebracht werden, das Projektstartdatum ist frühestens der 01.01.2024. Die Förderung unterstützt private Träger dabei, den gestiegenen Finanzbedarf im Pflege- und Betreuungsbereich nachhaltig zu decken und so die Versorgungssicherheit in Vorarlberg zu stärken.

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