Zuschuss

Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG

Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal in Wien gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG. Anträge können ab 01.01.2014 bis zur Ausschöpfung des Volumens eingereicht werden.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 100%

Förderziel

Refundierung der im Jahr 2023 erbrachten Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal gemäß den Bestimmungen des Pflegeförderungsgesetzes (§ 3 EEZG) über einen Zweckzuschuss des Bundes, weitergeleitet durch den Fonds Soziales Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten der außerordentlichen Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angehörigkeit zu den Berufsgruppen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, der Pflegefachassistenz oder der Pflegeassistenz gemäß GuKG
  • Angehörigkeit zu den Diplom- oder Fach-Sozialbetreuer:innen bzw. Heimhelfer:innen nach Art. 15a B-VG
  • Unselbständige Tätigkeit des Personals im Jahr 2024 in Krankenanstalten, Langzeitpflegeeinrichtungen, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auflistung der Vollzeitäquivalente und Köpfe sowie rückerstattete Entgelterhöhungskosten nach Berufsgruppen
  2. Entgeltgestaltende Vorschrift als Nachweis der Verpflichtung zur Erhöhung
  3. Unterfertigte Selbsterklärung über die Auszahlung der Entgelterhöhung

Beschreibung

Die Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG unterstützt öffentliche Einrichtungen in Wien bei der vollständigen Abgeltung der im Jahr 2023 geleisteten Lohnanpassungen für Fachkräfte aus Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz sowie Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen. Über einen Zweckzuschuss des Bundes, der durch den Fonds Soziales Wien weitergeleitet wird, werden 100 % der außerordentlichen Entgelterhöhungskosten erstattet. Anträge können fortlaufend ab dem 01.01.2014 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden. Als Rechtsgrundlage dient das Pflegeförderungsgesetz (PFG), welches die Auszahlung nach den verbindlichen „Kriterien zur Auszahlung der Mittel nach § 3 Abs. 2 Z 3 PFG“ regelt.

Förderberechtigt sind unselbstständig beschäftigte Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz sowie Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen und Heimhelfer:innen, die in Krankenanstalten, Langzeitpflegeeinrichtungen, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen tätig sind. Antragstellende müssen eine Aufstellung der Vollzeitäquivalente und Köpfe inklusive der rückerstatteten Entgelterhöhungskosten vorlegen, die entgeltgestaltende Vorschrift zur Nachweisführung beifügen sowie eine unterfertigte Selbsterklärung über die Auszahlung der Entgelterhöhung einreichen. Die Förderung fällt in die Bereiche Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und bietet öffentlichen Einrichtungen eine unkomplizierte Möglichkeit, die finanzielle Mehrbelastung durch Tarifsteigerungen komplett auszugleichen.

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