Zuschuss

REGIO AKTIV – Regionale Koordination (REKO)

Zuschüsse für die Beschäftigungsförderung in Sachsen-Anhalt: Förderung regionaler Koordinationseinheiten (REKO) zur Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Gefördert werden Landkreise und kreisfreie Städte.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Projektdauer: 72 Monate

Förderziel

Unterstützung von Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bei der Beschäftigungsförderung durch finanzielle Förderung von regionalen Koordinatoren, die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen planen, steuern und evaluieren.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt
  • Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie REGIO AKTIV

Beschreibung

REGIO AKTIV – Regionale Koordination (REKO) fördert die zielgerichtete Ausrichtung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen auf Basis regionaler Bedarfe in Sachsen-Anhalt. Kommunale Gebietskörperschaften erhalten Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+), um spezialisierte Koordinationseinheiten als Teil ihrer Verwaltung zu implementieren. Die dort eingesetzten Koordinator:innen übernehmen eine umfassende Analyse und Bewertung des lokalen Arbeitsmarkts, ermitteln Handlungsbedarfe und strukturieren zentrale Schwerpunktthemen. Zu ihren Aufgaben zählen zudem die Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren, die Begleitung sowie Qualitätssicherung ausgewählter Projekte und das Controlling festgelegter Zielvereinbarungen. Durch die Netzwerkentwicklung zwischen relevanten Akteur:innen und den Transfer von Best-Practice-Ergebnissen wird die nachhaltige Wirkung der geförderten Initiativen sichergestellt.

Förderberechtigt sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt, die die allgemeinen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen und regionale Koordinator:innen in ihre Verwaltung integrieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss über eine Projektlaufzeit von bis zu 72 Monaten, wobei pro Gebietskörperschaft ein bis 1,5 Vollzeitäquivalente finanziert werden können. Anträge sind laufend möglich und werden durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau, im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bearbeitet. In den Förderbereichen Arbeit, Arbeit & Soziales sowie Soziales werden passgenaue Konzepte finanziert. Mit dieser Unterstützung können Kommunen arbeitsmarktpolitische Strategien eigenständig entwickeln, soziale Teilhabe stärken und die regionale Wirtschaft langfristig stabilisieren.

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