Regio-Basisförderung für raumplanerische Aktivitäten
Pauschale Jahresförderung für Regionalplanungsgemeinschaften in Vorarlberg zur Absicherung von Personal- und Sachkosten im Regionalmanagement. Anträge jährlich bis 30.04. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die finanzielle Absicherung der Personal- und Sachkosten für das Regionalmanagement von interkommunalen Regionalplanungsgemeinschaften („Regios“) in Vorarlberg, um die Funktionsfähigkeit und Professionalität der regionalen Zusammenarbeit im Bereich raumplanerische Aktivitäten sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Vorarlberg
- Mindestens zwei beteiligte Gemeinden
- Eigene Rechtspersönlichkeit der Regio
- Kooperationsvereinbarung oder Satzung
- Gemeinsame Geschäftsstelle mit eigenem Haushalt
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der Rechtspersönlichkeit (z.B. Vereinsregisterauszug, Satzung)
- Bestätigung der Geschäftsstelle inkl. VZÄ-Nachweise
- Aufteilungsschlüssel der Kosten der Mitgliedsgemeinden
Beschreibung
Die Regio-Basisförderung für raumplanerische Aktivitäten unterstützt interkommunale Regionalplanungsgemeinschaften (Regios) in Vorarlberg durch eine pauschale Jahresfinanzierung ihrer Personal- und Sachkosten. Öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, in denen mindestens zwei Gemeinden institutionell zusammenarbeiten, profitieren von dieser projektunabhängigen Zuwendung. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit und Professionalität des Regionalmanagements dauerhaft zu sichern und eine breite, gemeindeübergreifende Regionalentwicklung zu fördern. Voraussetzung ist ein von einem Gremium verabschiedetes Gesamtentwicklungskonzept (GEK) oder regionales räumliches Entwicklungskonzept (regREK), das online öffentlich zugänglich ist.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 75.000 € jährlich für Regios mit bis zu acht Mitgliedsgemeinden und auf bis zu 85.000 € für Zusammenschlüsse ab neun Gemeinden, vorausgesetzt, es ist mindestens eine Vollzeitäquivalenz besetzt. Eine anteilige Gewährung erfolgt bei geringerer personeller Ausstattung. Antragstellende Regionalplanungsgemeinschaften müssen einen Sitz in Vorarlberg, einen eigenen Haushalt, eine Kooperationsvereinbarung oder Satzung sowie einen Internetauftritt nachweisen. Der Förderantrag ist mithilfe des offiziellen Formulars bis spätestens 30. April eines jeden Jahres einzureichen. Beizulegen sind Auszüge aus dem Vereinsregister oder Satzung, Nachweise über die Geschäftsstelle einschließlich Vollzeitäquivalenz und der Kostenaufteilungsschlüssel der Mitgliedsgemeinden. Die einmal jährlich kombinierte Förderzusage und Auszahlung erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen gemäß den Bestimmungen der Richtlinie der Landesregierung.
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