Zuschuss

Regionalbudget für Kleinprojekte

Förderung von Kleinprojekten in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens über die LEADER-Regionen. Anträge nach öffentlichem Aufruf bei den lokalen Aktionsgruppen möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 180.000 € je Region und Kalenderjahr
Förderquote: 80%

Förderziel

Förderung von Kleinprojekten, die dem allgemeinen Zweck der integrierten ländlichen Entwicklung (GAK Förderbereich 1) dienen und der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region entsprechen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt in einer LEADER-Region
  • Entspricht der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES)
  • Dient der integrierten ländlichen Entwicklung nach GAK

Bewertungskriterien

  • Entspricht der Regionalen Entwicklungsstrategie
  • Beitrag zur integrierten ländlichen Entwicklung

Beschreibung

Das Regionalbudget für Kleinprojekte in Nordrhein-Westfalen unterstützt gezielt engagierte Vorhaben in ländlichen Gebieten, die der integrierten ländlichen Entwicklung (GAK Förderbereich 1) dienen und sich nahtlos in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) der jeweiligen LEADER-Region einfügen. Über die lokalen Aktionsgruppen (LAG) werden jährlich bis zu 180.000 Euro pro LEADER-Region bereitgestellt, wobei Projekte mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Mittel fließen in vielseitige Kleinprojekte, von modernisierten Begegnungsstätten über innovative Landwirtschaftsvorhaben bis hin zu naturschutzorientierten Initiativen, und tragen so nachhaltig zur Stärkung ländlicher Räume bei.

Antragsberechtigt sind Kommunen, kleine Gewerbebetriebe, Vereine, Interessenverbände sowie natürliche Personen und Personengesellschaften, sofern das geplante Projekt in einer LEADER-Region realisiert wird und den Zuwendungsvoraussetzungen entspricht. Bewertet werden Einreichungen nach ihrer Übereinstimmung mit der RES und ihrem Beitrag zur integrierten ländlichen Entwicklung. Anträge sind nach öffentlichem Aufruf direkt bei den Regionalmanagements der jeweiligen LEADER-Regionen einzureichen. Eine sorgfältige Abstimmung mit den Regionalmanager:innen sichert die Förderfähigkeit und erhöht die Erfolgsaussichten. Durch diese Struktur fördert das Programm eine dezentrale Projektentwicklung und stärkt das soziale und wirtschaftliche Potenzial ländlicher Gemeinden.

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