Zuschuss

Regionale Gesundheitsförderung

Förderung von Maßnahmen und Projekten in Kärnten zur Stärkung der Selbstbestimmung und Gesundheit in verschiedenen Lebenswelten. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Gefördert werden in Kärnten Maßnahmen und Projekte, die auf einen Prozess abzielen, allen Menschen ein höheres Ausmaß an Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Dabei ist auf einen zielgruppenspezifischen Ansatz in Lebenswelten wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Betrieben oder Gemeinden sowie auf gesundheitförderliche Veränderungen auf Verhaltensebene und Verhältnis­ebene zu achten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Berücksichtigung der Grundprinzipien der Gesundheitsförderung (umfassender Gesundheitsbegriff, Chancengerechtigkeit, Ressourcenorientierung, Empowerment, Setting- und Determinantenorientierung, Zielgruppenorientierung, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit und/oder der widmungsgemäßen Verwendung
  • Einreichung eines Förderansuchens

Beschreibung

Die „Regionale Gesundheitsförderung“ in Kärnten unterstützt präventive Maßnahmen und Projekte, die Menschen in unterschiedlichen Lebenswelten zu mehr Selbstbestimmung und damit zu nachhaltiger Gesundheitsstärkung befähigen. Im Fokus stehen zielgruppenspezifische Ansätze, die in Einrichtungen wie Kinderbetreuung, Schulen, Betrieben oder Gemeinden ansetzen und sowohl verhaltensbezogene als auch verhältnisorientierte Veränderungen fördern. Durch die Berücksichtigung umfassender Prinzipien der Gesundheitsförderung – darunter Chancengerechtigkeit, Ressourcenorientierung, Empowerment, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit – wird eine breite Wirksamkeit angestrebt und der dynamische Gesundheitsbegriff in den Mittelpunkt gerückt.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen, die Projekte zur Gesundheitsförderung in Kärnten umsetzen möchten. Einreichungen können fortlaufend und jederzeit erfolgen, da das Programm unbefristete Antragsmöglichkeiten bietet. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Nachweisführung zur Gemeinnützigkeit bzw. zur widmungsgemäßen Verwendung der Mittel sowie die formgerechte Einreichung eines Förderansuchens. Durch die dezentrale Bewilligung und die direkte Gewährung als Zuschuss wird eine passgenaue Unterstützung unterschiedlichster Initiativen gewährleistet, die einen nachhaltigen Beitrag zur Gesundheitskompetenz und Selbstbestimmung der Bevölkerung leisten.

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