Zuschuss

Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020)

Zuschüsse für Infrastruktur-, Landwirtschafts- und Regionalfördermaßnahmen in Sachsen-Anhalt zur Stärkung des ländlichen Raums. Anträge können beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderziel

Unterstützung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt, insbesondere Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Potenziale, Flurneuordnung, Dorferneuerung, Sportstättenbau sowie Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und Feuerwehrinfrastruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Infrastrukturmaßnahmen
  • Flurbereinigung und Landtausch
  • Dorferneuerung und -entwicklung
  • Touristische Infrastruktur
  • Sportstättenbau
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fördergebietskulisse: Sachsen-Anhalt ohne Magdeburg und Halle (Saale)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen

Beschreibung

Die Regionale ländliche Entwicklung (Richtlinien RELE 2014–2020) in Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes konkrete Investitionen in den ländlichen Raum. Sie fördert angepasste Infrastrukturmaßnahmen wie ländlichen Wegebau zur Erschließung agrarischer und touristischer Potenziale sowie Flurbereinigung und Landtausch zur Optimierung landwirtschaftlicher Strukturen. Darüber hinaus stehen Dorferneuerung und -entwicklung, Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung sowie der Neubau und Umbau von Feuerwehrhäusern und Löschwasserentnahmestellen im Fokus. Ergänzend können neue Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, beispielsweise Dorfgemeinschaftsläden, realisiert werden, um die Lebensqualität vor Ort nachhaltig zu verbessern.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen im gesamten Bundesland (ausgenommen Magdeburg und Halle (Saale)). Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Zuwendung ausgeschlossen. Die Zuschussbeträge richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme und schaffen Planungssicherheit für Vorhaben zur Stärkung des ländlichen Raums. Projektträger:innen reichen ihre Anträge fortlaufend beim örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ein. So wird eine kontinuierliche Förderkulisse gewährleistet, die Entwicklungen vorantreibt und regionale Wirtschaftskreisläufe stärkt.

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